Saubere Waschmittel
(28.9.2005) Verbesserten Schutz der Gewässer und mehr Informationen für KonsumentInnen verspricht die am 8. Oktober 2005 in Kraft tretende Verordnung über Chemikalien für Wasch-, Reinigungs- und Geschirrspülmittel („Detergenzien“).
Die wesentlichen Punkte der neuen Detergenzienverordnung sind:
- Detergenzien dürfen ohne weitere Beschränkungen nur mehr in Verkehr gebracht werden, wenn sie in Gewässern vollständig biologisch abbaubar sind.
- Umfangreichere und harmonisierte (in der gesamten Europäischen Union gleich lautende) Informationen für KonsumentInnen zu Inhaltsstoffen (Nennung allergieauslösender Duftstoffe, Konservierungsstoffe und optischer Aufheller), sowie zur Dosierung müssen an betroffenen Haushaltsprodukten angebracht sein.
- Harmonisierung von Informationen, die die Hersteller für Behörden und medizinisches Personal bereithalten müssen.
Detergenzien werden in Wasch-, Reinigungs- und Geschirrspülmitteln verwendet. Sie enthalten Tenside (oberflächenaktive Substanzen), welche für die fettlösenden Eigenschaften verantwortlich sind. Mit dem Abwasser gelangen Detergenzien in die Umwelt. Nur durch eine ausreichende biologische Abbaubarkeit kann eine unerwünschte Anreicherung in der Umwelt verhindert werden.
Österreichische ExpertInnen des Lebensministeriums (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) hatten sich in den EU-Verhandlungen für noch strengere Kennzeichnungsvorschriften ausgesprochen. Einige andere Anliegen (z.B. die Kennzeichnung in der Landessprache des Vertreibers) konnten aber durch österreichische Initiative durchgesetzt werden.
Erfreulich ist aber jedenfalls die Tatsache, dass nunmehr ein einheitliches Schutzniveau für die Umwelt und die menschliche Gesundheit in der EU gewährleistet ist.
Am 31. März 2004 wurde die „Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien“ erlassen; sie tritt am 8. Oktober 2005 in Österreich in Kraft.
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