Was bringt die UVP der Umwelt?
(27.6.2006) Diese Frage beantwortet die Studie „Evaluation der UVP“, die auf Basis quantitativer und qualitativer Untersuchungen erstellt wurde. Eingang in die Untersuchungen fanden alle bis Ende Oktober 2005 abgeschlossenen Verfahren. Die Ergebnisse der Studie basieren sowohl auf statistischen Auswertungen, als auch auf Interviews, Fragebögen und Workshops mit UVP-Stakeholdern.
Ein entscheidender Mehrwert besteht in der integrativen Herangehensweise im UVP-Verfahren: die Zusammenarbeit von Fachleuten unterschiedlicher naturwissenschaftlicher Disziplinen gewährleistet eine Gesamtbewertung der Vorhaben aus Umweltsicht. Das beginnt beim interdisziplinären Informationsaustausch bis hin zur Abstimmung von Maßnahmen für die Schutzgüter der UVP (z. B. Luft, Wasser und Boden). Der Mehrwert zeigt sich auch dort, wo das UVP-Verfahren eine Art Kompensationsfunktion zu nicht ausreichenden, unklaren oder stark auslegungsbedürftigen Rechtsmaterien übernimmt; dies kann zum Beispiel im Naturschutz oder beim Schutzgut Luft bei erhöhter Vorbelastung der Fall sein. Durch die UVP ist dadurch ein qualitativer Vorsprung vor materienrechtlichen Genehmigungsverfahren gesichert.
Damit die Auswirkungen mehrerer per se weniger auswirkungsrelevanter Projekte bewertet werden können, werden UVP-pflichtige Vorhaben mit dem Projektumfeld auf ihre kumulativen Auswirkungen hin erfasst und in ihrem Zusammenwirken beurteilt. Diese kumulative Beurteilung ist durch das Prüfbuch, die Koordinationssitzungen der Sachverständigen und die VerfahrenskoordinatorInnen sichergestellt.
Insgesamt wird die Wirksamkeit des Instrumentes UVP für die Umweltvorsorge fast einhellig bejaht, ebenso wie der UVP das Bewirken eines höheren Schutzniveaus für betroffene Schutz- und Rechtsgüter als der alleinigen Anwendung des Materienrechts zugesprochen wird. Als Garanten für eine verstärkte Umweltvorsorge wurden die Durchführung konzentrierter Verfahren, die Öffentlichkeitsbeteiligung, sowie Objektivität in einem europarechtlichen Rahmen identifiziert.
Die Evaluation der UVP zeigt die Wirksamkeit des Instruments für die Umweltvorsorge und einen positiven Einfluss auf das umweltrelevante Verhalten von Behörden, Umweltanwältinnen/-anwälten, Projektwerberinnen/-werbern, Planerinnen/Planern und Bürgerinitiativen. UVP-Verfahren führen zu einer höheren Akzeptanz von Projekten in der Öffentlichkeit, zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich von Konflikten und zur Planungs- und Investitionssicherheit.
Besonderheiten des UVP-Verfahrens sind z. B. Optimierungspotentiale im Verkehrsbereich über das Einzelprojekt hinaus, die Beurteilung von Wechselwirkungen und kumulativen Auswirkungen sowie die integrative, schutzgutübergreifende Gesamtbewertung des Vorhabens.
Weitere Informationen:
Pressestelle Umweltbundesamt
Ingeborg Zechmann, +43 (0) 664/611 90 94
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