Reduktion von Umweltgiften
Ist Ihr Biozid-Produkt legal?
(1.9.2006) Ab 1. September 2006 sind in der EU zahlreiche Wirkstoffe in Biozid-Produkten nicht mehr erlaubt. Für Konsumentinnen und Konsumenten sind nur mehr Produkte erhältlich, deren Wirkstoffe in ein EU-Programm zur einheitlichen Bewertung ihrer Risiken für Mensch und Umwelt aufgenommen wurden. Damit ist ein weiterer Schritt zum Schutz von Mensch und Umwelt gesetzt.
Die nunmehr in Biozid-Produkten erlaubten Wirkstoffe sind im Anhang II der 3. EU-Review-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1048/2005) verzeichnet und einsehbar. Sie wurden in einem Erfassungsverfahren der EU nicht nur um schlecht wirksame und gefährliche, sondern auch um unrentable Wirkstoffe bereinigt. Ziel des Review-Programms der Europäischen Kommission ist eine einheitliche Detailbewertung von Wirkstoffen, die ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt garantieren soll. Gemeinschaftliche Entscheidungen über Wirkstoffe, die in Biozid-Produkten auch künftig erlaubt sind, werden laufend getroffen und künftig über nationale Zulassungsverfahren umgesetzt.
Die erste Review-Verordnung aus dem Jahr 2000 diente der Inventarisierung aller bioziden Wirkstoffe auf dem europäischen Markt und der Einführung eines Meldeverfahrens. Darauf folgte 2003 eine Verordnung, die für die erste Marktbereinigung sorgte.
Weitere Informationen:
Pressestelle Umweltbundesamt
Ingeborg Zechmann, +43 (0) 664/611 90 94
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