Vertragsparteienkonferenz zum Cartagena-Protokoll

Konkreter Fahrplan für weltweite Haftungsregelungen zu gentechnisch veränderten Organismen

(21.05.2008) Nach vierjährigen Verhandlungen konnten bei der Vertragsparteienkonferenz zum Cartagena Protokoll in Bonn (D) vom 12. bis 16. Mai 2008 bedeutende Fortschritte in der Erarbeitung von weltweiten Haftungsregelungen für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) erzielt werden.

 

Bis zur nächsten Vertragsparteienkonferenz in Japan im Jahr 2010 sollen konkrete GVO-Haftungsregelungen beschlossen werden. Wer im Falle auftretender Schäden für die Biologische Vielfalt durch den grenzüberschreitenden Transport von GVO in welcher Form haftet, war seit dem Beschluss des Cartagena Protokolls im Jahr 2000 umstritten. Nach schwierigen Verhandlungen wurde letzte Woche bei der vierten Vertragsparteienkonferenz zum Cartagena Protokoll in Bonn ein Kompromiss erreicht, der den weiteren Fahrplan und eine Verhandlungsbasis festlegt. Dieses Ergebnis ist ein wichtiger Erfolg für die Europäische Union, die in den Verhandlungen als Vermittler fungierte. Für die EU hatte die Europäische Kommission auf der Basis eines Verhandlungsmandats des Rates verhandelt.

Beschlüsse zu GVO-Risikoabschätzung

Auch zu Themen, die für Entwicklungsländer eine wichtige Rolle spielen, wie GVO-Risikoabschätzung und Kapazitätsaufbau wurden weitere Fortschritte erzielt. Unter anderem wurde eine ExpertInnengruppe zur Verbesserung der weltweiten Methoden der GVO-Risikoabschätzung eingesetzt.

 

Die österreichische Delegation in Bonn leitete das Umweltbundesamt, VertreterInnen aus dem Außenministerium und dem Lebensministerium waren Mitglieder der Delegation. Zur Umsetzung des Cartagena Protokolls trägt das Umweltbundesamt kontinuierlich v. a. in den Bereichen Risikoabschätzung, Monitoring und Informationsaustausch bei.

Das Cartagena Protokoll

Das "Cartagena Protokoll" oder auch Biosafety-Protokoll ist ein internationales Abkommen im Rahmen der Biodiversitätskonvention, das den Schutz der Umwelt und Gesundheit vor Gefahren durch GVO zum Ziel hat.

Landwirtschaftliche Massenwaren, die GVO enthalten (z.B. Mais oder Soja), unterliegen in bestimmten Fällen einem Informationsmechanismus. Die Vorgehensweise bei Import und Export von GVO, Handhabung, Transport und Identifikation sowie Informationsaustausch ist zwischen den Vertragsparteien des Cartagena-Protokolls geregelt. Herzstück dieses wechselseitigen Berichterstattungssystems ist das Biosafety Clearing House, das den Zugang zu allen nationalen und transnationalen gentechnik-relevanten Daten ermöglicht.

 

Weitere Informationen:

Ingeborg Zechmann, Pressestelle Umweltbundesamt, mobil 0664/611 90 94