Studie zu Risikoabschätzung von GV-Insekten

Europa bereitet sich auf Anträge für gentechnisch veränderte Insekten vor

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(Wien, 6.12.2010) Das Umweltbundesamt hat im Auftrag der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Studie zum wissenschaftlichen Stand und möglichen Risiken von gentechnisch veränderten Insekten erstellt. Die Studie mit dem Titel "Defining Environmental Risk Assessment Criteria for Genetically Modified Insects to be placed on the EU Market" wurde in Kooperation mit der Universität Bern, der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) und mehreren ExpertInnen durchgeführt.

In Europa werden mögliche Risiken durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO) gesondert nach gentechnischer Veränderung und  nach Organismus überprüft. Daher können durchgeführte Untersuchungen an GV-Pflanzen und die entsprechenden Ergebnisse nicht auf Insekten übertragen werden. Die Forschung zu gentechnisch veränderten Insekten konzentriert sich vor allem auf die Bekämpfung von Schädlingen und  krankheitsübertragenden Organismen. So werden etwa männliche Stechmücken, die Dengue-Fieber übertragen, manipuliert. Die Tiere werden durch künstlich eingepflanzte Gene entweder steril gemacht oder erzeugen nicht entwicklungsfähige Nachkommen.

 

Für die Studie "Defining Environmental Risk Assessment Criteria for Genetically Modified Insects to be placed on the EU Market" führte das Umweltbundesamt in Kooperation mit der Universität Bern, der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) und mehreren ExpertInnen eine Studie zu GV-Insekten durch. Dabei wurde eine Basisrecherche zu Thema und Stand der Forschung erstellt, zehn GV-Insektenarten identifiziert, die in den nächsten zehn Jahren Marktreife erlangen könnten und Parameter für die Abschätzung von Nutzen und Gefahren identifiziert.

 

Auf Basis dieser Studie werden nun von der EFSA Leitlinien für die Risikoabschätzung von gentechnisch veränderten Insekten erarbeitet, wie sie auch schon für die Zulassung von GV-Pflanzen und GV-Mikroorganismen existieren. Diese Leitliniendokumente beinhalten unter anderem Auflagen, die für Anträge für Freisetzungen zu erfüllen sind.

 

Weitere Informationen
Christine Schatz, Pressestelle Umweltbundesamt, Tel.: 01/313 04-5434