Feststellung gefährlicher Eigenschaften von Chemikalien

Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung

European Chemical Substances Information System - ESIS

© Umweltbundesamt/Groeger

Das Joint Research Centre der Europäischen Kommission ("Ex-ECB") stellt auf seiner Website den Datenbankpool ESIS zur Verfügung. Neben einer Vielzahl von EU-relevanten Informationen können dort z.B. bei Auswahl von „CLP/GHS“ und „Search Annex VI“ die harmonisierten Stoffeinstufungen /-kennzeichnungen auf dem aktuellsten Stand gesucht werden (30. und 31. technische Anpassung zu Anhang 1 der Richtlinie 67/548/EWG, "Stoffrichtlinie").

 

 

Der Anhang 1 der Stoffrichtlinie wurde mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 gestrichen und in den Anhang VI der CLP-Verordnung übergeführt.

  • Die Tabelle 3.1 des Anhang VI der CLP-Verordnung enthält Einstufungen und Kennzeichnungen gemäß CLP. 
  • Die Tabelle 3.2 des Anhang VI der CLP-Verordnung enthält Einstufungen und Kennzeichnungen gemäß Stoffrichtlinie. Sie bildet den ehemaligen Anhang 1 der Stoffrichtlinie ab.

Diese Daten sind auch in ESIS zu finden. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der Wortlaut der CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union.

 

Link zur Datenbank

Selbsteinstufung

© Umweltbundesamt/Groeger

Falls ein zu bewertender Stoff nicht harmonisiert eingestuft wurde, müssen die gefährlichen Eigenschaften vom Hersteller, Importeur oder Händler in Eigenverantwortung festgestellt werden. Für Informationen zum aktuellen Stand der Wissenschaft können zur Selbsteinstufung u.a. auch folgende deutsche Internet-Datenbanken zu Rate gezogen werden: