REACH: Die Frist zur Vorregistrierung hat begonnen

(02.06.2008) Ab 1. Juni 2008 müssen Unternehmen, die mehr als eine Tonne eines chemischen Stoffes erzeugen oder importieren, diesen in einer zentralen Datenbank registrieren lassen. Unternehmen dürfen nicht registrierte Stoffe grundsätzlich weder herstellen, noch importieren oder verwenden. Die Vorregistrierung ist - bis auf wenige Ausnahmen - bis spätestens 1. Dezember 2008 möglich.

 

 

Wesentliche Teile der neuen europäischen Chemikaliengesetzgebung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) sind mit 1. Juni 2008 in Kraft getreten. Die REACH-Verordnung verlangt ab sofort von Unternehmen, die einen chemischen Stoff in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr herstellen oder importieren, diesen Stoff in einer zentralen Datenbank registrieren zu lassen. Dafür müssen Hersteller oder Importeure unter anderem Daten für Gesundheits- und Umweltgefahren liefern, die von diesen Stoffen ausgehen. Die Unternehmen dürfen nicht registrierte Stoffe grundsätzlich weder herstellen, noch importieren oder verwenden; für einige Stoffe oder Verwendungen gibt es Ausnahmen.

Vorregistrierung

Um einen nach Gefährlichkeit und Herstellungsmenge der Substanz gestaffelten zeitlichen Aufschub für die aufwändige Registrierung in Anspruch nehmen zu können, besteht für so genannte Phase-in-Stoffe die Möglichkeit, eine kostenfreie Vorregistrierung vorzunehmen. Phase-in-Stoffe sind im Wesentlichen Altstoffe, die vor September 1981 vermarktet wurden.

 

Die Vorregistrierung ist - bis auf wenige Ausnahmen - bis spätestens 1. Dezember 2008 möglich.

 

Ziel einer Vorregistrierung ist es, ein Forum zum Austausch von Stoffinformationen (Substance Information Exchange Forum, SIEF) zu bilden und zu unterstützen. Potenzielle Registranten für den gleichen Stoff sollen gemeinsam Daten für eine Registrierung einreichen und dazu Prüfdaten gemeinsam nutzen. Auf diese Weise sollen unnötige Tierversuche vermieden werden. Eine Teilnahme am SIEF ist für Vorregistrierende verpflichtend.

 

REACH-Verordnung

 

REACH ist die Abkürzung für Registrierung (Registration), Bewertung (Evaluation) und Zulassung (Authorisation) von Chemikalien und soll eine einheitliche Informationsgrundlage und Risikobewertung für Chemikalien gewährleisten, um potenzielle Gefahren besser handhaben zu können.

Gemäß dieser Verordnung haben Personen und Unternehmen, die chemische Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse herstellen, importieren, verwenden oder damit handeln, bestimmte Pflichten zu erfüllen. Der genaue Grad der Betroffenheit ist abhängig von der jeweiligen Rolle als Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler und von den eingesetzten Mengen der einzelnen Stoffe.

 

Weitere Informationen

Ingeborg Zechmann, Pressestelle Umweltbundesamt, +43 664/611 90 94

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