Internationale Kennzeichnung für Chemikalien

Weltweit harmonisiertes System zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen in der EU gültig.

(2. 12. 2008) Die neue EU-Verordnung für die Kennzeichnung von Chemikalien basiert auf dem sogenannten Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals, kurz GHS. Dieses neue System stellt sicher, dass dieselben Gefahren weltweit auf dieselbe Weise gekennzeichnet werden. Durch die Verwendung international vereinbarter Einstufungskriterien und Kennzeichnungselemente sollen der Handel erleichtert und Mensch und Umwelt überall auf der Welt vor Gefahren, die von Chemikalien ausgehen können, geschützt werden.

 

Geänderte Kriterien zur Beurteilung und Einteilung möglicher Gefahren, sowie neue Piktogramme und Bezeichnungen bedeuten für Unternehmen weitreichende Änderungen. Auch KonsumentInnen werden sich auf neue Symbole und Beschreibungen einstellen müssen, etwa bei Verpackungen von Wasch- und Putzmitteln. Längerfristig stehen aber die Vorteile der einheitlichen Gefahrenkommunikation im Vordergrund; das gilt sowohl für die Wirtschaft, als auch für ArbeitnehmerInnen und VerbraucherInnen.

 

Was ist neu?

  • Für chemische Stoffe gibt es zum Teil neue Einstufungskriterien und neue Grenzwerte. Eine direkte Überführung aus dem bisher geltenden Einstufungssystem ist daher nur eingeschränkt möglich.
  • Neue Gefahrensymbole – etwa das Piktogramm „Gesundheitsgefahr“ werden verwendet, während einige bisher gebräuchliche (wie z.B. das Andreaskreuz) nicht mehr zum Einsatz kommen.
  • Die Gefahrenpotenziale von Zubereitungen – im neuen System als Gemische bezeichnet – müssen neu berechnet werden.

Es sind Übergangsfristen vorgesehen, in denen sowohl das alte als auch das neue System nebeneinander gültig sein werden. Für Stoffe endet diese Frist am 1. Dezember 2010, diejenige für Gemische am 1. Juni 2015.

 

Hintergrund

 

Die neue EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ergänzt die REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie basiert auf den von der UNO am Weltgipfel zur nachhaltigen Entwicklung in Johannesburg vereinbarten internationalen Kriterien des Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS).

 

Das Europäische Parlament hat die GHS-Verordnung bereits am 3. September 2008 angenommen. Nun wird sie im Amtsblatt veröffentlicht. Die EU ist damit international einer der Vorreiter bei der Einführung des UN-Systems.

 

Weitere Informationen:
Ingeborg Zechmann, Pressestelle Umweltbundesamt, mobil 0664/611 90 94

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