UVE Leitfaden aktualisiert

Leitfaden zur Umweltverträglichkeitserklärung für Abfallverbrennungsanlagen, thermische Kraftwerke und Feuerungsanlagen aktualisiert

(22. Dezember 2008)  Mit dem Leitfaden zur Erstellung einer Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) für Abfallverbrennungsanlagen, thermische Kraftwerke und Feuerungsanlagen hat das Umweltbundesamt im Auftrag des Lebensministeriums ein wichtiges Werkzeug für ProjektwerberInnen, PlanerInnen und Sachverständige aktualisiert. In der Überarbeitung ist neben hilfreichen Anleitungen und praktischen Beispielen auch ein Überblick über das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz und die rechtlichen Anforderungen enthalten.

 

Im vollständig überarbeiteten Leitfaden wurden die Inhalte an geänderte rechtliche Bestimmungen angepasst und in einigen fachlichen Punkten konkretisiert. Darüber hinaus sind auch praktische Erfahrungen der zuständigen UVP-Behörden und des Umweltbundesamt eingeflossen.

 

Der Leitfaden soll ProjektwerberInnen, PlanerInnen und Sachverständige bei der Auswahl und Konkretisierung der Inhalte einer UVE für oben genannten Vorhabenstypen unterstützen. Zur besseren Verständlichkeit sind die Anleitungen mit Beispielen aus der Praxis ergänzt.

 

Unterschiedliche Projekte – spezifische Leitfäden

 

Für eine Reihe von Projektvorhaben, wie zum Beispiel Schigebiete, Abfallverbrennungsanlagen, thermische Kraftwerke und Feuerungsanlagen, Bergbauvorhaben, Handels- und Freizeiteinrichtungen, Intensivtierhaltungen sowie zum Themenbereich UVP und Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) stehen eigene Leitfäden zur Verfügung.

 

Hintergrund

 

Die Umweltverträglichkeitserklärung ist ein elementarer Bestandteil des Verfahrens nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit UVP-G 2000 (BGBl. Nr. 697/1993 i.d.F. BGBl. I Nr. 2/2008). Das Umweltbundesamt hat bereits im Jahre 2001, einen Leitfaden herausgegeben, um Projektwerberinnen und Projektwerber bei der Ausarbeitung der UVE für Abfallverbrennungsanlagen und thermische Kraftwerke zu unterstützen. Dieser wurde ergänzt und überarbeitet und steht nun in einer Neufassung 2008 zum Download zur Verfügung.

 

Weitere Informationen:

Ingeborg Zechmann, Pressestelle Umweltbundesamt, mobil 0664/611 90 94