Tschechische Entsorgungsstrategie 2017

Beschluß und erläuternde Dokumente - Juni 2018

Für die Aktualisierung des Konzepts zur Entsorgung von radioaktiven Abfällen und abgebranntem Nuklearbrennstoff (Konzept) in der Tschechischen Republik wurde eine strategische Umweltprüfung nach tschechischem Recht durchgeführt (Gesetz Nr. 100/2001 Slg.). Österreich beteiligte sich am grenzüberschreitenden Verfahren.

Zuständige Behörde für die Ausarbeitung des Konzepts und des Umweltberichts ist das Ministerium für Industrie und Handel, Na Františku 32, 110 15 Praha 1, Tschechische Republik.

Die Tschechische Republik übermittelte Österreich gemäß Art. 9 SUP-RL und Art. 11 SUP-Protokoll die beschlossene Aktualisierung des Konzepts (CZ, EN), die zusammenfassende Erklärung über die Berücksichtigung der strategischen Umweltprüfung (CZ, EN) und ein Dokument betreffend die österreichischen Anmerkungen (CZ, DE). (siehe Verfahrensrelevante Dokumente unten) 

Die Unterlagen lagen von 15. Juni 2018 bis inklusive 27. Juli 2018 beim Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, Abt. I/1, Stubenbastei 5, 1010 Wien, Zimmer Nr. 119,  zur Information auf.

Aktualisierung des Konzepts zur Entsorgung von radioaktiven Abfällen und abgebranntem Nuklearbrennstoff Tschechische Republik

Für die Aktualisierung des Konzepts zur Entsorgung von radioaktiven Abfällen und abgebranntem Nuklearbrennstoff (Konzept) in der Tschechischen Republik wird eine strategische Umweltprüfung nach tschechischem Recht durchgeführt (Gesetz Nr. 100/2001 Slg.).

Zuständige Behörde für die Ausarbeitung des Konzepts und des Umweltberichts ist das Ministerium für Industrie und Handel, Na Františku 32, 110 15 Praha 1, Tschechische Republik.

Die SUP- und Espoo-Kontaktstelle beim tschechischen Umweltministerium, Abteilung für UVP und IPPC, hat der Republik Österreich gemäß Artikel 7 der SUP-RL und Art. 10 SUP-Protokoll den Entwurf für das Konzept in englischer Fassung und den Umweltbericht inklusive einer Zusammenfassung in deutscher Sprache übermittelt.

Die Unterlagen lagen von 4. Juli  2017 bis inklusive 1. August 2017 beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. I/1, Stubenbastei 5, 1010 Wien, Zimmer Nr. 119 auf.

Zu den Unterlagen konnte jede Person während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft richten. Diese wurden an die tschechische Behörde weiter geleitet.

Im Auftrag des BMLFUW wurde eine Fachstellungnahme erstellt.

Abschließene Fachstellungnahme und Konsultationsbericht

Das österreichische Umweltbundesamt hat die ARGE SUP Nukleare Entsorgungsprogramme beauftragt, die vorgelegten Unterlagen in einer Fachstellungnahme daraufhin zu bewerten, ob durch die Umsetzung des Nationalen Entsorgungsprogramms für Österreich voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen entstehen können. Im Rahmen einer abschließenden Fachstellungnahme wurden Empfehlungen aus dem Konsultationsprozess erarbeitet:

  • Die Ergebnisse von Sicherheitsanalysen zu möglichen Unfällen in den bestehenden und geplanten Zwischenlagern für radioaktive Abfälle in Tschechien sollten im Rahmen des bilateralen Nuklearexpertentreffens diskutieret werden.
  • Für die Suche nach einem geeigneten Standort für ein geologisches Tiefenlager für hoch radioaktive Abfälle hat das tschechische Umweltministerium 2014 geologischen Untersuchungen an sieben Standorten  zugestimmt. Die Konsultation bestätigt, dass die bisherige Charakterisierung dieser Standorte nur durch Untersuchungen an der Erdoberfläche und vorhandene Daten erfolgte. Daten für eine zuverlässige Einschätzung der geologischen und hydrogeologischen Eignung und für die Auswahl von vier im Detail zu untersuchenden Standorten dürften derzeit nicht vorliegen. Es wird daher empfohlen, die geologischen, hydrogeologischen, hydrologischen etc. Untersuchungen zur Standortauswahl in einem Umfang und Tiefgang auszuführen, die eine ausreichende Charakterisierung der möglichen Endlagerstätten und eine nachvollziehbare Begründung der Einschränkung der in Frage kommenden Standorte im laufenden stufenweisen Auswahlverfahren  erlauben. Besonderes Augenmerk sollte auf den Nachweis der hydrogeologischen Eignung gelegt werden.

  • Der Zeitplan zur Errichtung eines Endlagers für hoch radioaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente sieht bis 2020 die Auswahl von mindestens zwei geeigneten Standorten und bis 2025 die Festlegung eines endgültigen Standorts vor. Im Rahmen der Konsultation wurde bestätigt, dass an diesem Zeitplan festgehalten wird, obwohl bisher keine geologischen Tiefenuntersuchungen durchgeführt wurden. Bei Vorlage von realistischen geologischen Daten aus den Erkundungsgebieten soll der endgültige Standort demnach bis 2025 ausgewählt werden. Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern erscheint der Zeitplan für die Standortauswahl sehr ambitioniert.

  • In der Tschechischen Republik ist die bevorzugte Entsorgungsoption für abgebrannte Brennelemente und hoch radioaktive Abfälle die direkte Endlagerung in einem geologischen Tiefenlager. Allerdings werden weitere Optionen (Wiederaufarbeitung, regionales/internationales Endlager) nicht ausgeschlossen. Außerdem beabsichtigt ČEZ mittelfristig das Potenzial für die Veränderung des Brennstoffkreislaufs in Abhängigkeit zur kommerziellen Nutzung der Schnellen Brüter zu untersuchen.

  • Abgebrannte Brennelemente sollten als hoch radioaktiver Abfall klassifiziert werden.

  • Die in der Tschechischen Republik derzeit gültigen Anforderungen an die hydrogeologischen Eigenschaften des granitischen Wirtsgesteins werden im Vergleich zu den Anforderungen in anderen europäischen Ländern als extrem unkonservativ eingeschätzt. Vor diesem Hintergrund ist die Qualität der technischen Barrieren und Einlagerungsbehälter für die langfristige Sicherheitsgewährleistung und die Isolierung der hoch radioaktiven Abfälle von herausragender Bedeutung. Es wird daher empfohlen, dass für die Behälter entgegen des derzeitigen Plans doch eine Kupferummantelung verwendet wird, wie sie in anderen europäischen Ländern mit Endlagern in kristallinen Wirtsgesteinen geplant ist.

  • Durch den Betrieb von Anlagen für die Konditionierung von Konzentraten aus flüssigen radioaktiven Abfällen mittels Bituminierung in der Tschechischen Re-publik sind bei Störfällen radiologische Auswirkungen auf österreichisches Staatsgebiet nicht auszuschließen. Diese inzwischen veraltete Konditionierungsmethode sollte durch eine neue Methode ersetzt werden.

Verfahrensrelevante Dokumente

Beschlusslage

Entsorgungsstrategie - Beschlussdokument (Tschechisch)

Entsorgungsstrategie - Beschlussdokument (Englisch)

Zusammenfassung (Tschechisch)

Zusammenfassung (Englisch)

Stellungnahmen und Antworten (Tschechisch)

Stellungnahmen und Antworten (Deutsch)

Stellungnahmen Österreich

Abschließende Fachstellungnahme und Konsultationsbericht

Fachstellungnahme - Nationales Entsorgungsprogramm Tschechische Republik

Entsorgungsstrategie

UPDATE OF THE CONCEPT OF RADIOACTIVE WASTE AND SPENT NUCLEAR FUEL MANAGEMENT (NATIONAL PROGRAMME OF THE CZECH REPUBLIC) Prague, November 2014

Zusammenfassung

AKTUALISIERUNG DER KONZEPTION BEI DER ENTSORGUNG VON RADIOAKTIVEN ABFÄLLEN UND ABGEBRANNTEM KERNBRENNSTOFF (Deutsch)

UPDATED CONCEPT OF RADIOACTIVE WASTE AND SPENT NUCLEAR FUEL MANAGEMENT (Englisch)

Umweltbericht

AKTUALISIERUNG DES KONZEPTS ZUR BEHANDLUNG RADIOAKTIVER ABFÄLLE UND ABGEBRANNTER BRENNELEMENTE AUSWERTUNG DES KONZEPTS erstellt im Sinne von § 10f und Anhang Nr. 9 zum Gesetz Nr. 100/2001 GBl., zur Bewertung von Umweltauswirkungen, in geltender Fassung August 2016

Beurteilung der Auswirkung des Konzeptes auf Europaschutzgebiete und Vogelschutzgebiete nach § 45i des Gesetzes Nr. 114/1992 GBl., über den Natur- und Landschaftsschutz, in geltender Fassung Schlussbericht Jihlava, Januar 2017