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Umweltförderungsgesetz

Das Umweltförderungsgesetz regelt Förderungen von Maßnahmen zum Schutz der Umwelt. Im Bereich der Altlasten soll die Umwelt durch die Sicherung oder Sanierung von Altablagerungen bzw. Altstandorten geschützt werden. Die dazu notwendigen Förderungsmittel werden gemäß Altlastensanierungsgesetz über Altlastenbeiträge aufgebracht.

 

Im Umweltförderungsgesetz sind sämtliche notwendige Förderungsvoraussetzungen geregelt. Förderungen werden u.a. für Maßnahmen an Verunreinigungen gewährt, die vor dem 1. Juli 1989 entstanden sind. Vorschriftsmäßig eingereichte Förderungsansuchen werden von der Kommunalkredit Austria hinsichtlich Zweckmäßigkeit der Maßnahmen und Förderhöhe geprüft und anschließend einer Kommission vorgelegt, die dem Bundesministerium als Beratungsorgan zur Seite steht. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft entscheidet im Anschluss daran über die Genehmigung und das Ausmaß der Förderungen.

 


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