Gesetze, EU-Richtlinien und Konventionen
Natur- und Landschaftsschutzgesetze
Natur- und Landschaftsschutz fällt in Österreich in den Kompetenzbereich der Bundesländer. Jedes Bundesland hat ein eigenes Naturschutzgesetz. Die Bestimmungen legen den Schutz der Natur (Ausweisung von Schutzgebieten) und bestimmter Arten fest (Tier- und Pflanzenschutzverordnungen). Daneben bestehen besondere Regelungen, wie z.B. die Bewilligungspflicht für bestimmte Vorhaben. In einigen Bundesländern sind ausgewählte Lebensräume generell geschützt, z.B. Moore und Gletscher. Den Schutz von jagdbaren Tieren und nutzbaren Fischen regeln die Jagd- und Fischereigesetze der Bundesländer.
Nationalparkgesetze
Die österreichischen Bundesländer sind für die Einrichtung und den Betrieb von Nationalparks zuständig. Bis auf Vorarlberg hat jedes Bundesland ein entsprechende gesetzliche Regelung. Vereinbarungen gemäß Artikel 15a der Bundesverfassung sind der rechtliche Rahmen für die finanzielle Unterstützung der Länder durch den Bund bei Errichtung und Betrieb der Nationalparks. Die Nationalparkziele sind im jeweiligen Nationalparkgesetz festgelegt. Die Zonierung der Nationalparks und die Erstellung von Managementplänen wird in Verordnungen geregelt.
EU-Richtlinien im Naturschutzbereich
Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union sind auch im Naturschutz EU-Richtlinien verbindlich umzusetzen:
Internationale Abkommen und Konventionen
Auch auf internationaler Ebene wird versucht, den Naturschutz voranzutreiben. Österreich hat einige internationale Abkommen und Konventionen ratifiziert.






















