Umschalten zum barrierefreien Surfen SucheSitemapImpressumKontaktBehördenUnternehmenWissenschaftenglish Home
Home
UmweltkontrolleUmweltinformationUmweltanalytik   AktuellPressePublikationenÜber uns
Naturschutz
Natur & Landschaft
Schutzgebiete
Artenschutz
Lebensraumschutz
Internationales
Gesetze
EU-Richtlinien
Natura 2000
Natur erleben!
Veranstaltungen

Schutz europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen

© Umweltbundesamt

Das "Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume" (Berner Konvention) wurde 1979 ins Leben gerufen.

 

Die Ziele der Konvention sind die Schaffung eines Mindestschutzes für die meisten (wild) freilebende Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume sowie der Vollschutz für eine gewissen Anzahl besonders bedrohter Tier- und Pflanzenarten, vor allem der ziehenden Tierarten.

Alle Vertragsstaaten sollen verstärkt zusammenarbeiten. Eine besondere Beachtung soll dabei den gefährdeten, endemischen sowie den wandernden Arten zukommen. Die Bestimmungen der Konvention besagen unter anderem, dass

  • die notwendigen Schritte unternommen werden sollen, um eine nationale Politik zur Erhaltung wildlebender Pflanzen und Tiere zu fördern;
  • bei der Planungs- und Entwicklungspolitik sowie bei Maßnahmen gegen die Umweltverschmutzung die Erhaltung wildlebender Pflanzen und Tiere zu berücksichtigen ist;
  • Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf die Notwendigkeit, wildlebende Pflanzen- und Tierarten sowie ihre Lebensräume zu erhalten, gefördert werden soll;
  • Gebieten eine besondere Aufmerksamkeit zukommen soll, die für wandernde Arten von Bedeutung sind und die als Überwinterungs, Sammel-, Futter-, Brut- oder Mauserplatz.

Die Konvention unterscheidet hinsichtlich ihrer Schutzempfehlungen zwischen "streng geschützten" in Anhang I (Pflanzen) und Anhang II (Tiere) und den in den Anhängen III "geschützten" Tierarten. Anhang IV listet die verbotenen Mittel und Methoden zum Töten und Fangen auf.

Für derzeit rund 500 streng geschützte Pflanzenarten ist das Pflücken, Sammeln, Abschneiden, Ausgraben oder Ausreißen sowie, soweit erforderlich, auch der Besitz oder der Verkauf dieser Arten zu verbieten; ihre Lebensräume sollen geschützt werden. Rund 600 Tierarten sind derzeit streng geschützt. Für diese Tierarten ist unter anderem jede Form des absichtlichen Fangens, Haltens und Tötens sowie das mutwillige Beschädigen oder Zerstören von Brut- oder Raststätten zu verbieten.

"Geschützte" Tierarten dürfen grundsätzlich genutzt werden, es sind jedoch Art und Ausmaß der Nutzung vorzuschreiben. Mittel und Methoden des Fangens und Tötens sowie die Nutzungsformen werden aufgelistet, die an den "geschützten" Tierarten nicht angewendet werden dürfen.

Österreich trat der Berner Konvention 1983 bei (BGBl. Nr. 372/1983 i.d.g.F.). Die Inhalte und Zielvorgaben der Berner Konvention sind in Österreich in den Naturschutz- und Jagdgesetzen der Bundesländer festgehalten. Der umfassende Schutz der in den Jagdgesetzen aufgelisteten Tierarten ist aufgrund der Möglichkeit von Ausnahmebewilligungen nicht immer gewährleistet.

 

Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Konvention wurden die rechtlichen Aspekte des Artenschutzes der Berner Konvention bereits weitgehend von eigenen EU-Richtlinie abgelöst. Dennoch ist die Berner Konvention auch weiterhin z.B. für die Umsetzung der Biodiversitätskonvention auf europäischer Ebene und für lokale Aktivitäten von großer Bedeutung.

 


Infobox öffnen


News & Presse

World Wetlands Day 2010

Der Weltfeucht- gebietstag am 2. Februar erinnert an die Unterzeichnung der Konvention über Feuch...
» mehr

Zehn Jahre Export von Know-how

Seit mehr als zehn Jahren ist das Umweltbundesamt in Ost- und Südost- europa aktiv. Und die Bilan...
» mehr
Nuklearhaftung
15.02.2010
Chem-Kennzeichnung
18.02.2010
REACH: Registrierung
18.03.2010
ON Seminar: Abfall
14.04.2010