Ökostrom
15% Ökostrom bis 2015
Österreich hat sich mit der 2. Ökostromgesetz-Novelle 2008 (2.Ökostromgesetz-Novelle 2008 § 4 Absatz 2) das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2015 den Anteil des Ökostroms auf 15% zu erhöhen; gefördert nach dem Ökostromgesetz und gemessen an der Abgabemenge an Endverbraucher aus öffentlichen Netzen. Es wurden Zielwerte für den Ausbau von Wasserkraft (700 MW), Windkraft (700 MW) und Biomasse (100 MW) festgelegt. In die 15 Prozent werden auch neu errichtete und erweiterte Kleinwasserkraftwerke sowie neu errichtete mittlere Wasserkraftwerke einberechnet.
Ökostromförderung
Das Ökostromgesetz 2002 löste einen Investitionsboom in Ökostromanlagen aus. Bei der Novelle 2006 wurden Einspeisetarife und Tariflaufzeiten gekürzt und das Förderbudget gedeckelt – dadurch kam es ab 2006 de facto zu einem Ausbaustopp bei Ökostromanlagen. Die Steigerung der tatsächlich eingespeisten sonstigen Ökostrommengen bis Ende 2009 ist auf die Inbetriebnahme von Ökostromanlagen zurückzuführen, die bereits in den letzten Jahren genehmigt wurden. Mit der Novelle 2009 und der darauf basierenden Einspeisetarif-Verordnung 2010 (Ökostromverordnung; BGBl. II Nr. 42/2010) wurden die Rahmenbedingungen für InvestorInnen wieder attraktiver gestaltet.
Ökostrom Einspeisemengen
Entwicklung Ökostromanlagen 2003 bis 2010
Die von der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) abgenommene, das heißt nach dem Ökostromgesetz geförderte, Ökostrommenge beträgt 5.905 GWh im Jahr 2010. Das entspricht einem Anteil von 11% gemessen an der Abgabemenge an Endverbraucher aus dem öffentlichen Netz. Rund 43% der geförderten Ökostrommengen werden aus Biomasse erzeugt, 34% aus Windkraft, 21% aus Kleinwasserkraft und die verbleibenden 1% aus Photovoltaik, Geothermie, Deponie- und Klärgas.
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