Nationale Umsetzung von Koexistenzmasznahmen

Die Europäische Kommission hat 2003 Leitlinien für die Umsetzung von Koexistenzmaßnahmen erarbeitet. Auf Basis dieser Leitlinien sollen von den Mitgliedsstaaten nationale Regelungen für diese Frage verabschiedet werden.

Gentechnikvorsorgegesetze der Bundesländer

In Österreich wurden zur Regelung von Koexistenzfragen daraufhin im Zeitraum von November 2004 bis September 2005 von den Bundesländern Gentechnikvorsorgegesetze erarbeitet. In Vorarlberg wird die Frage im Landes-Naturschutzgesetz geregelt.

Weitere Schritte

Die Schaffung dieser gesetzlichen Grundlagen stellt einen Beitrag zur Umsetzung der österreichischen Koexistenzstrategie dar. Darüberhinaus unterstützt Österreich die Forderung zur Einführung europaweit verbindlicher Rahmenregelungen, die den Schutz der gentechnikfreien Produktion sicherstellen und zudem andere wichtige Aspekte, wie z.B. Auswirkungen auf naturschutzrechtlich geschützte Gebiete, angemessen berücksichtigen.


Die Europäische Kommission hat 2006 einen ersten Bericht über die nationalen Umsetzungsmaßnahmen veröffentlicht. Basierend auf dem Bericht und den Ergebnissen der Wiener Koexistenzkonferenz hat der Europäische Landwirtschaftsrat unter österreichischem Vorsitz Schlussfolgerungen für weitere notwendige Schritte, z.B. zur Harmonisierung der Regelungen, verabschiedet. Ein wesentlicher Schritt ist die noch ausständige Definition von Schwellenwerten für unerwünschte GVO-Beimengungen im Saatgut nicht-gentechnisch veränderter Sorten.