Kultur- und Naturerbe der Welt
Das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt wurde 1972 von der UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) entwickelt. Ziel ist die Erfassung und Erhaltung des Kultur- und Naturerbes für künftige Generationen. Viele Länder sind daran interessiert, Denkmäler, Ruinen von historischem Wert oder besondere Landschaften als Welterbe deklarieren zu lassen.
Welterbestätten in Österreich
Übersichtskarte
Der Beitritt Österreichs zum Übereinkommen erfolgte 1993 (BGBl. Nr. 60/1993). Zum Weltkulturerbe (World Heritage Site) zählen:
- Altstadt von Salzburg (1995),
- Schloss und Park von Schönbrunn (1996),
- Salzkammergut mit Hallstatt und dem Dachstein-Massiv (1997),
- Semmeringbahn (1998),
- die Altstadt von Graz (1998),
- die Wachau (2000),
- die Altstadt von Wien (2001) und
- die Kulturlandschaft des Neusiedler Sees in Österreich/Ungarn (2001).
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