Natura-2000-Gebiete

Wesentliche rechtliche Grundlagen des Biotop- und Artenschutzes innerhalb der Europäischen Union sind die Vogelschutzrichtlinie sowie die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, auch FFH-Richtlinie genannt. 

 

Hauptziel der FFH-Richtlinie ist der Aufbau des europaweiten Schutzgebietsnetzes "Natura 2000". Mit dem Schutzgebietsnetz sollen die natürlichen Lebensräume Europas dauerhaft gesichert werden. Die im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen Schutzgebiete werden in das Schutzgebietsnetz "Natura 2000" integriert. 

Nationale Umsetzung

Naturschutz fällt in Gesetzgebung und Vollziehung in die Kompetenz der Bundesländer. Die beiden EU-Richtlinien mussten daher in jedem der neun Landesrechte in vielen Landesgesetzen umgesetzt werden. Die wichtigsten davon waren die Naturschutz-, die Jagd-, die Fischerei-, die Nationalpark- und die Raumordnungs- bzw. Raumplanungsgesetze sowie die darauf basierenden Verodnungen.

Gebietsauswahl

Die Gebietsauswahl erfolgte aufgrund der Rechtslage in Österreich durch die neun Bundesländer. Bei der Auswahl der Gebiete war darauf zu achten, dass die Lebensraumtypen nach Anhang I und die Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie abgedeckt sind.

 

Als ausreichend abgedeckt gilt ein Lebensraum dann, wenn seine Gesamtfläche bis zu 60% in den vorgeschlagenen Gebieten enthalten ist. Wenn weniger als 20% der Gesamtfläche eines Lebensraumes in den Gebieten erfasst ist, wird von einer unzureichenden Repräsentation ausgegangen.

 

In Österreich hat insgesamt 218 Natura-2000-Gebiete nominiert, sie nehmen fast 15% der Bundesfläche ein. Von diesen Gebieten sind 159 rechtlich verordnet (Stand März 2010).

Natura-2000-Gebiete in den Bundesländern

Land Anzahl der Natura-2000-Gebiete* Natura-2000-Fläche in km2 Anteil an der Fläche des Landes (in  %)
Burgenland 16 1.078 27,2
Kärnten 32 549 5,8
Niederösterreich 36 4.429 23,1
Oberösterreich 24 748 6,2
Salzburg 28 1.084 15,2
Steiermark 41 2.314 14,1
Tirol 13 1.836 14,5
Vorarlberg 23 211 8,1
Wien 4 55 13,2
Österreich gesamt 218* 12.304 14,7

* nur ein Teil der Gebiete ist rechtlich verordnet (159 Gebiete)

Datenstand: März 2010

Schutzgebietsverordnungen

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die nominierten Gebiete innerstaatlich als "Besondere Schutzgebiete" auszuweisen. Während die Vogelschutz-Richtlnie eine sofortige Ausweisung der Gebiete vorsieht, gewährt die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie den Mitgliedstaaten eine Frist bis längstens 2009 für die alpine Region bzw. bis 2010 für die kontinentale Region.

 

Die meisten Bundesländer sahen in ihren Naturschutzgesetzen eine Verpflichtung der Landesregierung vor, die nominierten Gebiete mit Schutzgebietsverordnungen unter Schutz zu stellen.

  

In einigen Naturschutzgesetzen (Burgenland, Wien, Vorarlberg) ist die Schutzkategorie "Europaschutzgebiet" dafür vorgesehen. Bisher wurden in Österreich 159 Gebiete rechtlich verordnet. Für alle Schutzgebiete des Natura-2000-Netzwerkes müssen die Mitgliedstaaten Erhaltungspläne vorlegen und im Rahmen der Berichtspflichten ein Monitoring durchführen. Es soll Auskunft über die Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes der zu schützenden Arten und Lebensräume geben.