Geschützte Landschaftsteile, Naturdenkmäler, Ruhegebiete & Co

In Österreich existieren 14 verschiedene Schutzgebietstypen mit unterschiedlichem Schutzausmaß. Manche Typen beschränken sich auf ein oder mehrere Bundesländer. Für jedes einzelne Schutzgebiet wird die Schutzbestimmung in einer Verordnung festgelegt.

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Ein Geschützter Landschaftsteil ist - im Gegensatz zu den in der Regel meist großflächigen Landschaftsschutzgebieten - ein kleinräumiger, geschützter Ausschnitt der Landschaft. Der Schutz von Teilen von Natur und Landschaft erfolgte aus wissenschaftlichen Gründen oder zur Erhaltung der Seltenheit, Eigenart oder Schönheit dieser Gebiete.

 

Aber auch bei dieser Kategorie spielt der Schutz des Landschaftsbildes sowie der Erhalt des Erholungspotenzials eine Rolle. 2010 gibt es in Österreich 347 Geschützte Landschaftsteile. Diese nehmen eine Fläche von 8.627 ha (0,10% der Landesfläche) ein.

Ein Naturdenkmal ist ein geschütztes Naturgebilde, das wegen seiner wissenschaftlichen, historischen oder kulturellen Bedeutung oder wegen seiner Eigenart, Schönheit, Seltenheit oder seines besonderen Gepräges für das Landschaftsbild im öffentlichen Interesse erhalten werden soll. Dies können z.B. Einzelbäume oder Baumgruppen, Quellen, Alleen, Parks, Höhlen, Felsbildungen oder Schluchten sein. 

 

Die Naturdenkmäler sind in der Karte "Sonstige Schutzgebiete in Österreich" und in der Übersichtstabelle nicht enthalten.

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Weitere Schutzkategorien, die nur in einzelnen Bundesländern vorkommen, sind: Natur-Landschaftsschutzgebiet (Burgenland), Geschützter Grünbestand (Kärnten), Pflanzenschutzgebiet (Vorarlberg), Ruhegebiet (Salzburg und Tirol) u.a. Pflanzenschutz- und Ruhegebiete sind meist großflächige Schutzgebiete.