Umweltmanagementgesetz

Die EMAS -Verordnung bedarf zu ihrer Anwendung begleitende Umsetzungsmaßnahmen, deren wichtigsten die Weiterführung des Zulassungssystems für unabhängige UmweltgutachterInnen und die Führung des Organisationsverzeichnisses durch die zuständige Stelle sind.

  

In diesem Zusammenhang wurde ein nationales Begleitgesetz erarbeitet (UMG-Novelle 2004). Durch das Umweltmanagementgesetz (UMG), das eine Neuerlassung des UmweltgutachterInnen- und Standorteverzeichnisgesetzes, BGBl. Nr. 622/1995 darstellt, wurde somit die gesetzliche Grundlage für die Vollziehung der unmittelbaren anwendbaren EMAS II-Verordnung geschaffen.

 

Im Zuge des Inkrafttretens der neuen EMAS III-Verordnung im Jänner 2010 wird derzeit das Umweltmanagementgesetz überarbeitet.