Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden

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Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und Bioziden sind einer Kontrolle unterworfen, die sicherstellen soll, dass keine schädlichen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt auftreten. Über 50% der PSM-Wirkstoffe, die vor 1991 noch auf dem Markt waren sind mittlerweile nicht mehr zugelassen.

Die verpflichtende Notifizierung bzw. Identifizierung so genannter „alter“ biozider Wirkstoffe war der Beginn eines Stufenplans zur Bereinigung des Biozidmarktes. Bewertungen starten EU-weit 2004 mit in Holzschutz- und Nagetierbekämpfungsmitteln eingesetzten „alten“ Wirkstoffen. Erste Zulassungen bzw. Registrierungen sind ab 2006 zu erwarten.