Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)

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Mit der neuen EU-Freisetzungsrichtlinie wurde eine bessere Absicherung des vorsorgeorientierten Umgangs mit der Gentechnologie erreicht. Sie legt den Grundstein für eine einheitliche Methodik der Risikoabschätzung und schreibt eine verpflichtende Beobachtung zugelassener Produkte vor.

Zusätzliche neue Regelungen ermöglichen die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO und GVOProdukten und eröffnen Konsumenten damit die Wahlfreiheit. Die Umsetzung der Koexistenz unterschiedlicher Produktionsmethoden (biologisch, konventionell ohne GVO und konventionell mit GVO) ist derzeit die große Herausforderung für die EU Mitgliedstaaten. Die Anbausaison 2004 erfolgt in der EU noch ohne neu zugelassene gentechnisch veränderte Sorten. Mit dem Ende des Moratoriums betreffend Marktzulassungen von GVO muss allerdings in unmittelbarer Zukunft gerechnet werden.