Zusammenfassende Bewertung und Ausblick
Gefährdungen der biologischen Vielfalt minimieren
Lebensraumveränderungen
Mit dem Programm Ländliche Entwicklung LE 07-13 (BMLFUW 2006a) wird versucht, der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung von extensiv genutzten, biologisch vielfältigen Wiesen und Weiden (auf Steilflächen, im Berggebiet, auf Magerstandorten etc.) entgegenzuwirken. Derzeitige Agrarumweltprogramme und Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete reichen jedoch nicht aus, um die fortschreitende Nutzungsaufgabe dieser artenreichen Grünlandflächen gänzlich aufzuhalten. Beseitigungen von Landschaftselementen finden weiterhin, vor allem in traditionell reich strukturierten Landschaften, statt (BMLFUW 2005a, UMWELTBUNDESAMT 2004b) (Kapitel 5).
Für den Anbau bzw. die Nutzung von Biomasse für energetische Zwecke aus Land- und Forstwirtschaft fehlen derzeit Kriterien, die die ökologische Empfindlichkeit der Standorte berücksichtigen (Kapitel 5, Kapitel 6).
Die Überschreitung der Critical Loads für die Stickstoffeinträge (Kapitel 2) bewirkt negative Veränderungen der biologischen Vielfalt. Allerdings gibt es zu vielen Lebensräumen noch keine Daten zur Risikobewertung von Stickstoff-Einträgen (z.B. alpine Lebensräume).
Lebensraumzerschneidung
Ausgleichsmaßnahmen für unvermeidbare Lebensraumzerschneidungen durch Straßenbau – wie Grünbrücken und Wildtierpassagen – können Verluste der biologischen Vielfalt nie vollständig kompensieren, auch weil abiotische Barrierewirkungen bestehen bleiben (Änderungen der Lärm-, Wind-, Mikroklimasituation). Eine Begrenzung der weiteren Landschaftsfragmentierung ist daher notwendig (Kapitel 15).
Lebensraumverlust
Derzeit sind österreichweit nur Feuchtlebensräume > 50 ha erfasst (Österreichisches Feuchtgebietsinventar, www.feuchtgebietsinventar.at). Eine Ausnahme bildet das burgenländische Feuchtgebietsinventar, in dem die Feuchtgebiete bereits ab einer Größe von 100 m2 enthalten sind. Diese detaillierte Erfassung ist Grundlage für deren Schutz.
Klimawandel
Durch den Klimawandel ist in Österreich vor allem die alpine Pflanzendiversität gefährdet. Mit der Almwirtschaft kann diese Tendenz durch die Erhaltung von waldfreien Standorten abgeschwächt werden.
Rote Listen und Neobiota
Die Artenvielfalt in Österreich ist für gewisse taxonomische Gruppen, wie Wirbeltiere, Blütenpflanzen und Farne sowie einige Insektenordnungen, gut bekannt (UMWELTBUNDESAMT 2004a, Kapitel Biologische Vielfalt, Kapitel Naturschutz). Derzeit können rund zwei Millionen Datensätze unter www.gbif.at abgerufen werden, das sind jedoch nur ca. 4% aller Verbreitungsdaten, die in österreichischen naturwissenschaftlichen Institutionen vorliegen. Aussagen über Trends in der Artenverbreitung können aufgrund dieser geringen Datenverfügbarkeit nur für einen geringen Teil der heimischen Arten getroffen werden.
Die Auswertung der Roten Listen zeigt, dass z.B. 33% der Wirbeltierarten, 40% der Farn- und Blütenpflanzen und 90% der Grünlandbiotoptypen in Österreich gefährdet sind. Für die meisten gefährdeten Lebensräume ist jedoch keine österreichweit einheitliche Flächenerfassung vorhanden.
Trends in der genetischen Vielfalt von wild lebenden Arten sind derzeit noch wenig bekannt. Trotzdem lassen sich Gefährdungen alleine daraus ableiten, dass der Fortbestand vieler heimischer Arten unsicher ist bzw. für einige Arten der Rückgang des ursprünglichen Verbreitungsgebietes belegt werden konnte.
Das 2010-Ziel „Stopp bzw. signifikante Reduktion des Verlustes an biologischer Vielfalt“ wird voraussichtlich nicht erreicht werden. Um den Grad der Zielerreichung überhaupt messen zu können, fehlt bisher die Umsetzung des österreichweiten Biodiversitätsmonitoring-Konzeptes (HOLZNER et al. 2006).
Invasive Neobiota haben neben biologischen auch wirtschaftliche und gesundheitliche Auswirkungen. Deren ungewollte Ausbreitung ist auf nationaler Ebene allein nicht regelbar.
Naturschutzmaßnahmen verbessern
Geschütze Gebiete spielen im Biodiversitätsschutz eine zentrale Rolle. Eine koordinierte gemeinsame Strategie für Schutzgebiete in Österreich hinsichtlich der Quantität und Qualität sowie der Vernetzung von Schutzgebieten fehlt bisher. Damit könnte auch zum Biotopvernetzungsziel des Natura 2000-Prozesses beigetragen werden, das derzeit noch kaum berücksichtigt wurde. Von Bedeutung ist jedenfalls auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Die Europaschutzgebiets-Verordnungen für jedes Natura 2000-Gebiet in Österreich liegen noch nicht vollständig und je nach Bundesland in unterschiedlicher Qualität vor. Naturverträglichkeitsprüfungen gemäß Art. 6 FFH-RL bei Projekten, die Natura 2000-Gebiete beeinträchtigen könnten, werden nicht immer ausreichend durchgeführt, was bereits zu einer EUGH-Verurteilung Österreichs geführt hat.
Derzeit werden die Belange des Naturschutzes in der Land- und Forstwirtschaft sowie in anderen Politikbereichen wie Verkehr, Raumplanung, Wasserbau und Tourismus nicht immer ausreichend berücksichtigt (integrierter Naturschutz). Dies wäre für eine Verbesserung der Vernetzung von Lebensräumen erforderlich, insbesondere durch die Einbeziehung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen, auf denen bestimmte Erhaltungsmaßnahmen stattfinden.
Nachhaltigkeit
Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung gemäß der österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie (BMLFUW 2002, 2004b, 2006c, d) waren die „Rote Liste gefährdeter Arten und Biotope“ und die „Landnutzung“. Zum Indikator „Landnutzung“ wird als Maßzahl für Lebensraumzerschneidung die Veränderung der Länge der hochrangigen Verkehrswegenetze dargestellt. Vor allem bei der Länge von Autobahnen und Schnellstraßen ist von 1985–2003 in einigen Bundesländern eine deutliche Zunahme zu verzeichnen. Als Weiterentwicklung werden die Indikatoren „Vogelartengruppen und Orchideen als Zeiger für Lebensraumqualität“, „Aktivitäten zur Förderung der Biodiversität“ und die „Entwicklung von Flächen/Längen und Qualität charakteristischer Landschaftselemente“ für ein Monitoring nachhaltiger Entwicklung herangezogen.
Aktuelle nicht nachhaltige Trends sind der Verlust an Lebensräumen und Landschaftsvielfalt, die Fragmentierung von Lebensräumen und die Gefährdung heimischer Arten durch Neobiota (LINSER et al. 2005). Weiters ist die Erhaltung genetischer Ressourcen primär durch Arten- und Lebensraumschutz, aber auch in Samenbanken erforderlich.
Die Erhaltung der biologischen Vielfalt hat auch positive wirtschaftliche und soziale Effekte. Umweltökonomische Studien haben gezeigt, dass der monetarisierte Nutzen des Arten- und Biotopschutzes dessen Kosten um viele Größenordnungen übersteigt (HAMPICKE 1991).
Gesundheit
Die biologische Vielfalt der natürlichen Lebensräume und der Kulturlandschaft hat auch Erholungs- und Wohlfahrtswirkungen. Eine vielfältige Landschaft wirkt positiv auf die Psyche und Lebensqualität des Menschen. Zudem beinhaltet sie auch Pflanzen, die als Heilpflanzen Verwendung finden und deren Potenzial bei Weitem noch nicht erforscht ist (UN 1992). Weiters leistet Biodiversität als Grundlage für intakte, stabile Ökosysteme auch Schutz vor Muren und Lawinen (OECD 2002, BABF, 2002).
Viele eingeschleppte Neobiota sind allergen oder Träger von Parasiten. Beispielsweise produziert die Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia), die sich seit 1980 in Österreich ausbreitet, allergene Pollen. Höhere Temperaturen infolge des Klimawandels werden die schon erkennbare Ausbreitung der Art stark beschleunigen (UNIVERSITÄT FÜR BODENKULTUR 2005).
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