4 Klimaschutz
Um die Gefahren des Klimawandels einzudämmen, ist es notwendig, die Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren. Zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls sind die nationalen Emissionen von 1990 bis zur Periode 2008 bis 2012 um 13 Prozent zu verringern. Das Klima- und Energiepaket legt fest, die Treibhausgas-Emissionen außerhalb des Emissionshandels bis 2020 im Vergleich zu 2005 um 16 Prozent zu reduzieren. Bis 2050 sollten die Emissionen um 80 bis 95 Prozent reduziert werden.
Seit 2005 ist eine kontinuierliche Abnahme der Emissionen auf 86,6 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent zu verzeichnen. Wichtige Ursachen sind Maßnahmen zur Energieeffizienz und eine Forcierung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger.
Ohne zusätzliche Maßnahmen sind weder das Kyoto-Ziel noch die Ziele für 2020 erreichbar. Insbesondere in den Sektoren Verkehr und Raumwärme – die Sektoren Energieaufbringung und Industrie unterliegen zu großen Teilen dem Emissionshandel – sind umgehend weitere Maßnahmen notwendig. Wesentlich zur Zielerreichung sind dabei Energieeffizienzmaßnahmen, die eine nachhaltige Reduktion der Energienachfrage bewirken. In einem Klimaschutzgesetz sind Verantwortlichkeiten dafür verbindlich festzulegen.
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