4 Klimaschutz

Um die Gefahren des Klimawandels einzudämmen, ist es notwendig, die Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren. Zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls sind die nationalen Emissionen von 1990 bis zur Periode 2008 bis 2012 um 13 Pro­zent zu verringern. Das Klima- und Energiepaket legt fest, die Treibhausgas-Emissionen außerhalb des Emissionshandels bis 2020 im Vergleich zu 2005 um 16 Prozent zu reduzieren. Bis 2050 sollten die Emissionen um 80 bis 95 Pro­zent reduziert werden.

 

Seit 2005 ist eine kontinuierliche Abnahme der Emissionen auf 86,6 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent zu verzeichnen. Wichtige Ursachen sind Maßnahmen zur Energieeffizienz und eine Forcierung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger.

 

Ohne zusätzliche Maßnahmen sind weder das Kyoto-Ziel noch die Ziele für 2020 erreichbar. Insbesondere in den Sektoren Verkehr und Raumwärme – die Sektoren Energieaufbringung und Industrie unterliegen zu großen Teilen dem Emissionshandel – sind umgehend weitere Maßnahmen notwendig. Wesentlich zur Zielerreichung sind dabei Energieeffizienzmaßnahmen, die eine nachhaltige Reduktion der Energienachfrage bewirken. In einem Klimaschutzgesetz sind Verantwortlichkeiten dafür verbindlich festzulegen.