1 Wasser und Wasserwirtschaft

Grundlegendes Ziel ist der Schutz und die nachhaltige Nutzung von Wasservorkommen und Gewässern. Die Wassergesetzgebung der Europäischen Union, insbesondere die Wasserrahmenrichtlinie, schafft den rechtlichen Rahmen.

 

In der Gewässerreinhaltung wurden für Grund- und Oberflächengewässer Erfolge erzielt, Handlungsbedarf besteht insbesondere bei Gewässerstrukturen und Hydrologie von Oberflächengewässern. Sanierungsprioritäten bis 2015 ent­halten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Fischpassierbarkeit und zur Verbesserung von Gewässerstrukturen, etwa durch Renaturierungen. Der Ausbau der Wasserkraft steht im Spannungsfeld zu ökologischen Zielsetzungen und ist an den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie auszurichten.

 

Für die Grundwasserqualität verursachen vor allem Einträge von Nitrat und Pflanzenschutzmitteln aus diffusen Quellen regionale Probleme. Eine begleitende Kontrolle und Evaluierung der Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen in den betroffenen Grundwasserkörpern ist durchzuführen.