Verfahrensmonitoring
UVP-Verfahren gemäß UVP-G 2000
Zusätzlich zu den bisherigen Informationen in der UVP-Dokumentation werden entsprechend der UVP-G Novelle 2009 ab dem Jahr 2009 auch Angaben über die jährlich durchgeführten UVP-Verfahren mit Art, Zahl und Verfahrensdauer zur Verfügung gestellt (§ 43 Abs. 1 UVP-G 2000). Auswertungen stehen für die Jahre 2009 und 2010 zur Verfügung.
Die Grafiken zu Anzahl und Art der Genehmigungs- und Feststellungsverfahren in Österreich und nach Behörde sowie deren durchschnittliche Verfahrensdauer und die Verfahren beim Umweltsenat basieren auf den von den UVP-Behörden (Bundesländer, BMVIT, Umweltsenat) erhobenen und übermittelten Daten.
Es wird auf UVP-Genehmigungsverfahren und Feststellungsverfahren erster und zweiter Instanz eingegangen. Für jede dieser Verfahrensarten wurden - bezogen auf das jeweilige Kalenderjahr - Auswertungen durchgeführt, die sowohl die Gesamtsituation in Österreich widerspiegeln (aller Bundesländer, BMVIT) als auch auf jede UVP-Behörde eingehen.
Detaillierte Informationen zu einzelnen Verfahren können in den Datenbanken zu Genehmigungs- und Feststellungsverfahren abgefragt werden.
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