Wasserwirtschaft

© Umweltbundesamt

Die im Jahr 2000 in Kraft getretene EU Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zielt auf eine Beibehaltung bzw. Erreichung des in der Richtlinie festgelegten "Guten Zustandes" der Gewässer ab, wobei die flussgebietsbezogene Bewirtschaftung hervorzuheben ist (Donau, Rhein, Elbe etc.).

Die Wasserqualität in Österreichs Flüssen und Seen ist, bedingt durch Maßnahmen der Abwasserreinigung und -vermeidung im kommunalen und industriellen Bereich, weitgehend zufriedenstellend. Handlungsbedarf besteht insbesondere bei der Renaturierung von in ihrer Hydrologie und Struktur beeinträchtigen Fließgewässern. Die Zahl der „beeinträchtigen" Grundwassergebiete zeigt im Vergleichszeitraum 2001/2002 zu 1999/2000 relativ geringe Unterschiede. Die im letzten Umweltkontrollbericht noch besonders kritisch eingestuften Substanzen Nitrat (Düngemittel), Atrazin (Pflanzenschutzmittel) und dessen Abbauprodukt Desethylatrazin weisen weiterhin sinkende Konzentrationen auf. Allerdings mussten auch Aufwärtstrends v. a. für Kalium, Natrium, Chlorid und Orthophosphat festgestellt werden, wobei deren Konzentrationen aber fast immer unterhalb des Grundwasserschwellen- bzw. Trinkwassergrenzwertes lagen.