Empfehlungen

  • Zur Umsetzung der WRRL sollten Grundlagendaten zu hydrologischen Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern (Restwasser; Art, Ausmaß und Charakteristik der Schwallereignisse von Speicherkraftwerken, Hochwasserschutzmaßnahmen etc.) in geeigneter Form erhoben und evident gehalten werden. (BMLFUW, mitzubefassende Bundesministerien, Landeshauptleute, allenfalls Landesregierungen).
  • Für eine Verbesserung der Nitratgehalte im Grundwasser sollte wie bisher geprüft werden, ob die freiwilligen Maßnahmen der Landwirtschaft im Rahmen des ÖPUL 2007–2013 ausreichend sind oder einer Ergänzung bedürfen. (BMLFUW, Landeshauptleute). (Kapitel 05).
  • Als Basis für Programme zur Verbesserung der Qualität von Grundwasser (gemäß WRG § 33f) sollten Verordnungen für weitere Beobachtungs- und voraussichtliche Maßnahmengebiete erlassen werden. (Landeshauptleute).
  • Um die Gütereinsatzstatistik durch wasserwirtschaftliche Kriterien – vor allem die zusätzliche Erhebung von Daten zu Wasserentnahmen und Wassernutzung – zu erweitern, sollte die Statistikverordnung geändert werden. (BMWA).
  • Zur Zusammenführung der verschiedenen Datenerfassungen im Klärschlammbereich sollte ein einheitliches Melderegister eingerichtet werden. (BMLFUW, Landeshauptleute).
  • Zur Freihaltung von Überflutungsflächen für den Hochwasserabfluss (orientiert am HQ 100) sollten verbindliche Zielbestimmungen per Novellierungen in alle Raumordnungsgesetze aufgenommen werden. (Landesregierungen).
  • Zur Etablierung eines regelmäßigen Überprüfungs- und Maßnahmenregimes hinsichtlich Wasserqualität und baulicher Situation der Brunnen bzw. Quellfassungen sollte ein Konzept für hausbrunnenversorgte Gebiete erarbeitet werden. (BMGFJ).