Abfallbehandlung

Nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) umfasst der Begriff der Abfallbehandlung sowohl Verwertungs- als auch Beseitigungsverfahren (§ 2 Abs. 5 AWG 2002). Die Abgrenzung zwischen Verwertung und Beseitigung ist in einer Gesamtabwägung zu beurteilen.

Hierbei sind die Kriterien ökologische Zweckmäßigkeit, Schonung von Ressourcen, Eignung der Abfallart, Gefahrenminimierung, ökonomische Zweckmäßigkeit und Art der Behandlungsanlage zu berücksichtigen.

Grundsätzlich sind Abfälle so zu verwerten bzw. zu beseitigen, dass die menschliche Gesundheit nicht gefährdet werden kann. Es sind solche Verfahren oder Methoden zu verwenden, welche die Umwelt nicht schädigen können. Wesentliche Projektarbeiten des Umweltbundesamt im Bereich der Abfallbehandlung sind schwerpunktmäßig der thermischen Abfallbehandlung, der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung, der Deponierung sowie dem Recycling zugeordnet. 

Gesamtbetrachtung der Restmüllbehandlung in Österreich

In Österreich werden die mechanisch-biologische und die thermische Abfallbehandlung (Abfallverbrennung) zur Behandlung von gemischten Siedlungs- und Gewerbeabfällen eingesetzt (siehe Statusbericht in der Infobox). Aus beiden Behandlungsoptionen werden Abfälle zur Deponierung verbracht. Die ausschließlich mechanische Abfallbehandlung findet unterstützend Anwendung bei den genannten Verfahren, vor allem als Vorbehandlung bei der Abfallverbrennung.

Im Jahr 2007 wurden die 17 Anlagen zur mechanisch-biologischen Abfallbehandlung und die neun Abfallverbrennungsanlagen mit nahezu vollständiger Auslastung betrieben. Bei den 24 Anlagen zur mechanischen Abfallbehandlung gab es freie Kapazitäten.

Bei allen drei Behandlungsoptionen stellen die gemischten Siedlungs- und Gewerbeabfälle den mengenmäßig größten Anlageninput dar: Bei der mechanischen Abfallbehandlung ca. 60%, bei der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung ca. 72% und bei der Abfallverbrennung etwa 52% des Gesamtinputs. Ein großer Teil der Abfälle für die Behandlungsanlagen wird von Unternehmen

angeliefert, die Abfall erstmalig erzeugen oder sammeln.

 

Die Erhebung der Outputströme zeigt, dass Import, Export, Zwischen- lagerung, stoffliche Verwertung sowie industrielle Mitverbrennung an Bedeutung gewinnen. Weiterhin wichtiger Teil der Behandlungskette ist die Deponierung vorbehandelter Abfälle unter Einhaltung der Anforderungen der Deponieverordnung.

Abfallbehandlung im Sinne einer nachhaltigen Abfallwirtschaft

In Anlehnung an das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) sollen im Sinne des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit nur solche Stoffe als Abfälle zurückbleiben, deren Behandlung oder Ablagerung kein Gefährdungs-potenzial für nachfolgende Generationen darstellt. Demnach sind Abfälle, können sie nicht vermieden werden, stofflich zu verwerten, soweit dies ökologisch vorteilhaft und technisch möglich ist.

© Umweltbundesamt

Nicht verwertbare Abfälle sind je nach ihrer Beschaffenheit durch biologische, thermische, chemische oder physikalische Verfahren zu behandeln. Feste Rückstände sind möglichst reaktionsarm und ordnungsgemäß abzulagern. Diese drei Prinzipien der Abfallvermeidung, Abfallverwertung und Abfallbeseitigung können als Grundsätze der österreichischen Abfallwirtschaft verstanden werden.