Abfallbehandlung
Nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) umfasst der Begriff der Abfallbehandlung sowohl Verwertungs- als auch Beseitigungsverfahren (§ 2 Abs. 5 AWG 2002). Die Abgrenzung zwischen Verwertung und Beseitigung ist in einer Gesamtabwägung zu beurteilen.
Hierbei sind die Kriterien ökologische Zweckmäßigkeit, Schonung von Ressourcen, Eignung der Abfallart, Gefahrenminimierung, ökonomische Zweckmäßigkeit und Art der Behandlungsanlage zu berücksichtigen.
Thermische Abfallbehandlung
Monoverbrennung, industrielle Mitverbrennung, Abfallverbrennungsverordnung, Ersatzbrennstoffe.
Mechanisch-biologische Abfallbehandlung
Stand der Technik, Anlagen in Österreich, Abluftbehandlung, Stoffstromanalyse.
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