Thermische Abfallbehandlung

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Die Situation der Abfallwirtschaft in Österreich ist maßgeblich durch die Vorgabe der Deponieverordnung gekennzeichnet, wonach unbehandelte Abfälle seit 2004 grundsätzlich nicht mehr deponiert werden dürfen. Die thermische Behandlung von Abfällen vor einer Deponierung hat daher signifikant an Bedeutung gewonnen. Neben reinen Abfallverbrennungsanlagen, in denen ausschließlich Abfälle verbrannt werden, gibt es auch industrielle Feuerungsanlagen und kalorische Kraftwerke, in denen aufbereitete Abfälle und bestimmte Abfallfraktionen mitverbrannt werden können.

In Österreich sind derzeit neun Abfallverbrennungsanlagen hauptsächlich zur Verbrennung von Siedlungsabfällen in Betrieb. Sechs Anlagen (Flötzersteig, Spittelau, Arnoldstein, Dürnrohr, Wels I + II) sind mit einer Rostfeuerung ausgestattet, drei Anlagen (Lenzing, Simmeringer Heide WSO4, Niklasdorf) haben Wirbelschichtöfen.

Zusätzlich geht eine Anlage mit Rostfeuerung (Pfaffenau) 2008 in Betrieb, die Anlage in Zistersdorf wurde bereits genehmigt. Weitere Anlagen befinden sich mit Stand 2006 in der Planungs- (Frohnleiten, Heiligenkreuz, Linz) bzw. Genehmigungsphase (Dürnrohr Linie 3).  

Für die Verbrennung gefährlicher Abfälle stehen eine Verbrennungsanlage in Wien (Simmeringer Haide) mit zwei Drehrohröfen sowie ein Drehrohr- und ein Wirbelschichtofen in Arnoldstein zur Verfügung.

Industrielle Mitverbrennung

Verschiedene aufbereitete Abfallfraktionen können auch in Industrieanlagen oder kalorischen Kraftwerken mitverbrannt werden. Die Vorbehandlung der Abfälle kann beispielsweise in mechanisch-biologischen oder rein mechanischen Abfallbehandlungsanlagen (MBA bzw. MA) erfolgen.

In diesen Anlagen wird durch bestimmte Verfahren eine heizwertreiche Fraktion aus dem übrigen Abfall abgetrennt. Diese heizwertreiche Fraktion kann anschließend in Industrieanlagen mitverbrannt werden, wodurch der Einsatz von Primärbrennstoffen wie Kohle, Erdgas und Erdöl reduziert werden kann.

Gesetzliche Regelungen

Die Abfallverbrennung-Sammelverordnung (BGBl. Nr. II 389/2002 idgF), basierend auf der  Richtlinie 2000/76/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2000 über die Verbrennung von Abfällen, regelt Anforderungen an den Emissionsschutz für thermische Behandlungsanlagen (Abfallverbrennungsanlagen und Mitverbrennungsanlagen, sofern diese Abfälle einsetzen).