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Informationen zu Altlasten

Abfragemöglichkeit der bisher ausgewiesenen Altlasten:

Altablagerungen und Altstandorte, die als Verdachtsflächen gemeldet wurden und von denen durch Untersuchungen nachgewiesen wurde, dass von ihnen eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgeht, werden als Altlasten in den Altlastenatlas eingetragen. Die rechtliche Grundlage zur Führung des Altlastenatlas ist das Altlastensanierungsgesetz. Der Altlastenatlas wird als Verordnung im Bundesgesetzblatt kundgemacht.

 

Fachliche Grundlage für die Ausweisung im Altlastenatlas ist eine Gefährdungsabschätzung durch das Umweltbundesamt. Wird nach Abschluss von Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen nachgewiesen, dass von einer Altlast keine erhebliche Umweltgefährdung mehr ausgeht, wird die Altlast als saniert oder gesichert gekennzeichnet.

 


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