REACH - Die neue Chemikaliengesetzgebung
Das Wort „REACH“ ist die Abkürzung für Registrierung („Registration“), Bewertung („Evaluation“) und Zulassung („Authorisation“) von Chemikalien (Chemicals).
Mit den Begriffen Hersteller, Importeur, Lieferant, Abnehmer, … sind jeweils Unternehmen mit einer in der REACH-Verordnung definierten Rolle gemeint, keine physischen Personen. Eine explizite geschlechtsneutrale Schreibweise unterbleibt daher für diese Begriffe bei fachlichen Informationen über REACH.
No Data – No Market
Dieses Leitmotiv beschreibt das erklärte Ziel von REACH: Auf dem europäischen Markt sollen sich in Zukunft keine Chemikalien mit unbekanntem Gefährungspotenzial mehr befinden. Dadurch soll eine verbesserte Informationsgrundlage im Bereich von Chemikalien geschaffen und eine wesentliche Verbesserung der Chemikaliensicherheit herbeigeführt werden.
Was ist REACH?
Die seit 1. Juni 2007 geltende REACH-Verordnung verlangt von Unternehmen, die einen chemischen Stoff in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr herstellen oder importieren, diesen Stoff in einer zentralen Datenbank registrieren zu lassen.
Für gefährliche Stoffe werden im Rahmen einer Risikobewertung die Bedingungen für einen sicheren Umgang ermittelt und mit dem Sicherheitsdatenblatt den Verwendern mitgeteilt.
Zugleich sollen durch ein Zulassungsverfahren innovationsfördernde Anreize zur Substitution besonders gefährlicher Stoffe geschaffen werden.
Zentrale Agentur zur Überwachung von Chemikalien in Europa
Um die gestellten Aufgaben besser bewerkstelligen zu können, wurde eine neue Agentur in Helsinki (Finnland) gegründet. Die "Europäische Agentur für chemische Stoffe" (ECHA) ist die zentrale REACH-Behörde.
Hilfestellung für Industrie und Behörden
Ein Überblick über Aktivitäten und Einrichtungen, um die betroffenen Unternehmen und Behörden auf die neuen Pflichten vorzubereiten, ist auf der Website des österreichischen REACH-Helpdesk zu finden.
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