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Österreichisches Biosafety Clearing House

Die Internetseiten des Österreichischen Biosafety Clearing House (A-BCH) stellen den österreichischen Teil des internationalen Biosafety Clearing House (BCH) dar - der Informationsdrehscheibe für die Vertragsstaaten des Cartagena Protokolls über biologische Sicherheit.

Die österreichischen Beiträge zum BCH und das A-BCH werden vom Umweltbundesamt betreut.

© CBD Sekretariat

Das BCH bildet gemaß Artikel 20 des Cartagena Protokolls das Instrument für den Austausch von Informationen, die für das Funktionieren des Protokolls notwendig sind.

Damit sollen allen Vertragsparteien und der Öffentlichkeit wissenschaftlich-technische als auch rechtliche Informationen in Bezug auf Risikoabschätzung und Zulassung von Gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zur Verfügung gestellt werden. In der Terminologie des Cartagena Protokolls werden GVO als "living modified organisms" (kurz LMO) bezeichnet.

Diese Informationen sind unter anderem für das im Cartagena Protokoll festgelegte Informations- und Entscheidungsverfahren für den Export von lebenden GVO in andere Länder zum Zweck der Freisetzung in die Umwelt wesentlich (Advanced informed agreement - AIA).

Welche Inhalte finden Sie im Österreichischen Biosafety Clearing House?

Das A-BCH enthält Informationen über

  • Aufgaben, Zweck und Struktur des BCH-Mechanismus
  • Österreichische Kontaktstellen und Behörden
  • Gesetzliche Grundlagen für die Verwendung von GVO
  • Österreichische Entscheidungen mit Relevanz für die Verwendung von GVO
  • das Cartagena Protokoll und seine Umsetzung

Biosafety Clearing House - Zentralportal

Ausserdem ist das A-BCH mit der internationalen Zentralstelle des BCH - dem Zentralportal des BCH vernetzt.

Das Zentralportal des BCH enthält die von allen Vertragsparteien gemeldeten Informationen in standardisierter, durchsuchbarer Form.

 


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