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Internationales

© Umweltbundesamt

Die Bedeutung einer internationalen Zusammenarbeit für Angelegenheiten der Biologischen Sicherheit  ist in den vergangenen Jahren immer weiter gewachsen. Der Grund liegt nicht zuletzt darin, dass Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen auf Ökosysteme nicht auf einzelne Staaten beschränkt sind und an den Landesgrenzen enden. Ausserdem sind wesentliche Aspekte des Gentechnikrechts auf internationaler bzw. zumindest Europäischer Ebene geregelt. Auch das Recht auf Umweltinformation hat in der Aarhus-Convention der UN-ECE eine internationale Basis.

Kooperationen des Umweltbundesamtes

Im Bereich Gentechnik und Biologische Sicherheit bestehen folgende internationale Kooperationen und Aufgaben:

  • Mitarbeit in Fachgremien und Arbeitsgruppen der Europäischen Union
  • Nationale Anlaufstelle für das Cartagena-Protokoll und den Informationsmechanismus (Biosafety Clearing House/BCH)
  • Mitarbeit und Delegationsleitung in Arbeitsgruppen der OECD zum Thema Biologische Sicherheit
  • bis 2005: Österreichische Delegation bei der GVO Arbeitsgruppe der Aarhus Konvention
  • Beratung zuständiger Ministerien in ost- und mitteleuropäischen Ländern, sowie von außereuropäischen Staaten bei der Erstellung von Regelungen im Bereich Gentechnik, Kapazitätsaufbau im Rahmen von Twinning-, TAIEX- und UNEP/GEF-Kooperationsprojekten
 


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