10 Jahre Cartagena-Protokoll

Seit 10 Jahren bestehen internationale Regeln über die biologische Sicherheit

Am 29. Jänner 2010 wurde der Tag der Beschlussfassung des Cartagena Protokolls über die Biologische Sicherheit zum zehnten Mal gefeiert. 

Dieser zehnte Jahrestag fällt in das 2010 stattfindende Internationale Jahr der Biodiversität. In diesem Jahr sollen die Menschen der ganzen Welt verstärkt auf die Notwendigkeit hingewiesen werden, die Vielfalt des biologischen Lebens zu schützen und nachhaltig zu nutzen.

Das Cartagena Protokoll entstand als Zusatzübereinkommen der Konvention über biologische Vielfalt. Es ist damit ein entscheidender Beitrag zum Schutz der Biodiversität und zur Verankerung des Vorsorgeprinzips in der Umweltpolitik.

Bis zum März 2010 sind 157 Staaten dem Protokoll als Parteien beigetreten. Mehr als 100 Länder haben gesetzliche und verwaltungstechnische Regeln beschlossen, um das Protokoll umzusetzen. Viele Länder haben zudem nationale Systeme für den Informationsausstausch aufgebaut und in Aufklärungskampagnen über die Aufgaben und Umsetzung des Protokolls informiert.

Das Umweltbundesamt hat eine wichtige Rolle in Bezug auf das Cartagena Protokoll

Das Umweltbundesamt ist der österreichische Kontaktpunkt im Rahmen des Protokolls und damit für die Verbindung mit dem Sekretariat des Abkommens und den anderen Vertragsparteien zuständig. In dieser Rolle leitete das Umweltbundesamt auch die österreichische Delegation bei den vergangenen Vertragsparteienverhandlungen und ist verantwortlich für den Informationsaustauschmechanismus des Protokolls. Daneben hat das Umweltbundesamt aktiv Kapazitätsaufbauprojekten initiiert und umgesetzt, z.B. Workshops zur Risikoabschätzung von GVOs in Südost-Asien und im Rahmen von Twinning-Projekten in den neuen EU-Ländern.

Das Umweltbundesamt führt darüberhinaus den Vorsitz in einer Arbeitsgruppe von technischen ExpertInnen (AHTEG), die für nächste COP-MOP weiterführende Richtlinien für die Risikoabschätzung von GVO im Rahmen des Cartagena Protokolls erarbeitet.

Ein wesentlicher Beitrag für die Biosicherheit auf internationaler Ebene

Durch seinen Mechanismus zur Regelung des globalen Exports und Imports von gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) wurde eine Möglichkeit geschaffen, potentiellen Risiken von GVOs für die Umwelt zu begegnen. Die Bedeutung des Cartagena Protokolls für eine nachhaltige Entwicklung ist durch die dramatische Ernährungskrise, das steigende Potential der Bioenergie im internationalen Klimaschutz und durch den zunehmenden internationalen Handel mit Nahrungs- und Futtermitteln größer als je zuvor.

Weiterentwicklung des Cartagena Protokolls

In den vergangenen 10 Jahren wurden eine Vielzahl von Schritten zur Umsetzung und zur weiteren Entwicklung des Protokolls unternommen. Diese Bemühungen gingen einher mit der raschen Annahme des Protokolls in der internationalen Staatengemeinschaft sowie der wachsenden Kooperation unter den Vertragsparteien bei der Umsetzung:

  • Ein Mechanismus zum Informationsaustausch, das sogenannte "Biosafety Clearing House (BCH)" wurde aufgebaut und ständig erweitert.
  • Eine Vielzahl von Projekten zum Kapazitätsaufbau wurde von staatlichen und nicht-staatlichen Stellen durchgeführt.
  • Ein Mechanismus zu Überprüfung der Vertragseinhaltung wurde beschlossen.
  • Vorschriften zur Kennzeichnung und Identifikation von GVOs für den Export wurden erarbeitet.

Bei der Vertragsparteienkonferenz im Mai 2008 konnte eine Einigung erzielt werden, dass die Frage der Haftung für Schäden für die Biologische Vielfalt durch den grenzüberschreitenden Verkehr mit GVO rechtsverbindlich geregelt werden muss. Nach weiteren Verhandlungen sollen derartige Haftungsregelungen und zusätzliche unverbindliche Richtlinien bei der nächsten Vertragsparteienkonferenz in Japan im Oktober 2010 beschlossen werden.