Umweltschutz
Koexistenz ist aus Sicht des vorsorgenden Umweltschutzes vor allem eine Angelegenheit des Schutzes der Umwelt und der menschlichen Gesundheit, denn:
- In der EU nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen (GVO) dürfen in konventionellem und in gentechnik-freiem Saatgut nicht enthalten sein. In einigen Fällen (GV-Reissorten, GV-Mais Bt10) wurden aber Spuren solcher GVO in konventionellen Produkten gefunden. Nicht zugelassene GVO sind jedoch in der EU keinem abschließenden Risikobewertungsverfahren unterzogen. Daher können mögliche sicherheitsrelevante Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt nicht beurteilt werden. Aus diesem Grund werden solche Kontaminationen auch nicht toleriert und von den Behörden beanstandet.
- Der Biolandbau hat als nachhaltige landwirtschaftliche Bewirtschaftungsmethode eine entsprechende Bedeutung im Umweltschutz. Mögliche Einschränkungen der biologischen Landwirtschaft durch den Anbau von GVO sind daher indirekt ebenfalls umweltrelevant.
Patentlösungen?
Die Diskussion der Koexistenz Thematik steht erst am Anfang. Aufgrund der Komplexität der Thematik sind keine "Patentlösungen" verfügbar. Fachliche Lösungsansätze müssen in allen relevanten Bereichen (Saatgutproduktion und Anbau, Ernte und Weiterverarbeitung, Lebens- und Futtermittel etc.) und auf allen relevanten Ebenen (naturwissenschaftlich, juristisch, wirtschaftlich) gefunden werden.
Aus Sicht des Umweltbundesamt sind insbesondere folgende Fragen zu klären:
- Nutzpflanzenspezifische Pufferzonen rund um Schutzgebiete
- Nutzpflanzenspezifische Schwellenwerte (Saatgut)
- Fundierte Monitoringprogramme als methodisches Bindeglied zwischen sozio-ökonomischen sowie umweltrelevanten Aspekten
- Praktikable Kontrollmechanismen für die Bereiche Saatgut, Rohprodukte und verarbeitete Produkte
- Instrumente zur geographischen Aufbereitung der Koexistenzfrage, wie z.B. Register, Anbaukataster, geographische Informationssysteme – GIS
- Mögliche Modellregionen für GVO-freie Bewirtschaftungsgebiete
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