Monitoring
Monitoring von gentechnisch veränderten Organismen
Monitoring von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ist eine klassische Aufgabe der Umweltkontrolle im Sinne des vor- und nachsorgenden Umweltschutzes.
Im Rahmen dieser Überwachung sollen eventuelle nachteilige Effekte von GVO so früh wie möglich erkannt werden, damit entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Diese Analysen fließen auch in die Risikoabschätzung von GVO ein.
Gesetzliche Grundlagen
Für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ist nach der Zulassung zum Inverkehrbringen ein Monitoring verpflichtend vorgesehen. Die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung dieser Überwachung sind in der Richtlinie 2001/18/EG festgeschrieben. Anhang VII sowie die erläuternden Leitlinien beschreiben allgemeine Grundsätze und Inhalte, die bei der Erarbeitung von Überwachungsplänen zu befolgen sind.
Diese Überwachungspläne müssen fallspezifisch von dem Unternehmen erstellt werden, das einen GVO in Verkehr bringen möchte. Die zuständige Behörde kann Änderungen bzw. Auflagen zu diesen Plänen verlangen. Eine formalisierte Vorgangsweise bezüglich Art und Weise der Durchführung und Kontrolle bei Überwachungen existiert nicht, sondern wird erst im Monitoringplan selbst festgelegt.
Ziele
Überwachungspläne dienen einerseits dazu, Annahmen über mögliche schädliche Auswirkungen eines GVO (Risikoabschätzung) zu überprüfen bzw. zu bestätigen. In diesem Fall spricht man von einer fallspezifischen Überwachung (case-specific monitoring). Zweitens soll das Auftreten von solchen schädlichen Auswirkungen des GVO ermittelt werden, die in der Risikoabschätzung nicht vorhergesehen wurden. Das ist die Aufgabe der überwachenden Beobachtung (general surveillance).
Tätigkeiten des Umweltbundesamt
Anforderungen an sowie konkrete Schritte im Monitoring bedürfen noch einer Konkretisierung. Das Umweltbundesamt beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit der Erstellung von Konzepten für die Überwachung für GVOs in der Umwelt. Die Zusammenarbeit erfolgt dabei mit der in Österreich zuständigen Behörde, dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), und WissenschafterInnen verschiedener Disziplinen. Im Rahmen dieser Projekte wurden Überwachungspläne ausgearbeitet. Es wurde aber auch die Machbarkeit der fallspezifischen sowie der generellen Überwachung anhand von Freilanderhebungen untersucht. Diese Studien, die vom Umweltbundesamt gemeinsam mit dem BMG publiziert wurden, sind ein wesentlicher Beitrag zur Erstellung von wissenschaftlichen Grundlagen für die Überwachung von GVOs.
- Studie: "Ökologisches Monitoring von gentechnisch veränderten Organismen", Umweltbundesamt Monographie Band 126, Wien 2000; Vorschlag für ein Rahmenkonzept für das ökologische Monitoring von GVO (nur höhere Pflanzen) in Österreich; Leitlinie zur Erstellung und Überprüfung von konkreten Monitoringplänen.
- Studie: "Handbuch zu Monitoring und Resistenzmanagement für Bt-Mais", Umweltbundesamt Monographie 144, Wien 2001; wissenschaftliche Grundlagen zur Resistenz gegen Bacillus thuringiensis; Empfehlungen für die Erarbeitung und Umsetzung eines Resistenzmanagementplans.
- Studie: "Durchführung von Untersuchungen zu einem ökologischen Monitoring von gentechnisch veränderten Organismen", im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (jetzt: Bundesministerium für Gesundheit).






















