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BCH

Zugelassene Gentechnisch Veränderte Organismen (GVO)

© Europäische Kommission

Ohne Zulassung darf in der EU und damit auch in Österreich kein gentechnisch veränderter Organismus (GVO) in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion verwendet werden: Weder gentechnisch verändertes (GV) Saatgut für landwirtschaftliche Nutzpflanzen, noch die GV Lebens- und Futtermittel, die daraus hergestellt werden. Seit 2004 ist in der EU ein überarbeitetes Rechtssystem in Kraft. Es gilt gleichermaßen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten.

 


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