EU-Rahmenbedingungen für Umwelttechnologien
Integrated Pollution Prevention and Control
Ziel der IPPC-RL ist , Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft soweit wie möglich zu vermeiden und, wo dies nicht möglich ist, zu vermindern, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen.
BAT/BREF
Die Konkretisierung des integrativen Ansatzes der IPPC-RL erfolgt auf technischer Ebene im Zuge der Erstellung von Europäischen BAT Referenz-Dokumenten in denen die besten verfügbaren Techniken (Best Available Techniques) beschrieben werden. Diese BREFs (BAT Referenz-Dokumente) enthalten keine rechtsverbindlichen Emissionsgrenzwerte, jedoch sind sie bei der Genehmigung von Anlagen im Geltungsbereich der IPPC-Richtlinie von den zuständigen Behörden als Informationsquelle heranzuziehen.
Historische Entwicklung
Der anlagenbezogene Umweltschutz hat sich ursprünglich aus der Ressourcenbewirtschaftung (z.B. Wasserrecht) und aus dem Nachbarschaftsschutz (z.B. Gewerberecht) entwickelt. Im Lauf der Zeit führten Umweltprobleme (saurer Regen, bodennahes Ozon, Eutrophierung von Gewässern) und die Erkenntnisse über deren Ursachen zu Umweltschutzregelungen, die sich in materiell-rechtlichen Bestimmungen zu Luft, Wasser, Abfall, und Boden manifestieren. Grundlage für alle Regelungen ist die Anwendung des Standes der Technik sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, das Verursacher- und das Vorsorgeprinzip.
Umweltförderungen
Das größte österreichische Förderinstrument sind die Umweltförderungen des Bundes nach dem Umweltförderungsgesetz in der Zuständigkeit des Lebensministers. Die Umweltförderung Inland wird von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) verwaltet.
Förderungswürdig sind Investitionen zum Umweltschutz in allen Bereichen (u.a. Abluft- oder Abwasserreinigung, Energieeffizienz).
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