KKW Mühleberg

Verfahren zum Gesuch um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung

Das Gesuch und die miteingebrachten Unterlagen wurden am 13.6.2008 der Republik Österreich gemäß bilateralem Nuklearinformationsabkommen zugeleitet. Die österreichische Öffentlichkeit hatte unter Beachtung der Schweizer Fristen die Möglichkeit zum Gesuch schriftlich Stellung zu nehmen.

 

Die Gesuchsunterlagen waren vom 13. Juni bis 14. Juli 2008 öffentlich aufgelegt.

 

Das Kernkraftwerk Mühleberg ist das einzige Kernkraftwerk der Schweiz mit einer befristeten Betriebsbewilligung. Diese läuft am 31. Dezember 2012 ab. Am 25. Januar 2005 hat die BKW FMB Energie AG deshalb um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Mühleberg vom 14. Dezember 1992 ersucht.

 

Die nun erfolgte öffentliche Auflage erfolgte gemäß dem Urteil des Schweizer Bundesgerichtes vom 21. Januar 2008, in welchem Verfahrensfragen gerichtlich geklärt worden sind.

 

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird voraussichtlich im ersten Quartal 2009 über das anhängige Gesuch und allfällige Einsprachen entscheiden.

 

Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde eine Fachstellungnahme erarbeitet.

Die Experten empfahlen folgende Schlussfolgerung:

"Das Dokument „Sicherheitstechnische Stellungnahme zur Periodischen Sicherheitsprüfung des Kernkraftwerk Mühleberg“ bietet keine technische Rechtfertigung einer Verlängerung der Betriebsfrist des Kernkraftwerks Mühleberg über den 31. Dezember 2012 hinaus."

Zudem wurde in der Fachstellungnahme u.a. auf folgende offene Fragen hingewiesen, die im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden sollten: 

  • Im Verfahren zum Gesuch auf unbeschränkte Betriebsbewilligung für das KKW Beznau II wurden quantitativ und qualitativ umfangreichere Unterlagen zur öffentlichen Auflage gebracht als im aktuellen Verfahren zum KKW Mühleberg. In beiden Fällen war bzw. ist über einen Antrag auf unbeschränkte Betriebsbewilligung zu entscheiden. Vor dem Hintergrund, dass das Kernkraftwerk Mühleberg mit Ende 2012 bereits 40 Jahre in Betrieb sein wird und somit die übliche Lebensdauer der Anlage erreicht haben wird, ist die Frage aufzuwerfen, warum nur ein einziger Bericht zu einer abgeschlossenen Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) zur öffentlichen Auflage gelangt? 
  • In der „Forderung PSÜ-10.2-1 hat die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) verlangt, dass das KKW Mühleberg die Sicherheitskonzepte für den rissbehafteten Kernmantel neu definiert. Außerdem wird verlangt, dass das KKW Mühleberg bis 2010 ein überarbeitetes Instandhaltungskonzept vorbereitet. Wird von der HSK erwartet, dass das KKW Mühleberg als „neues Sicherheitskonzept“ ausgleichende Maßnahmen vornimmt, um die Sicherheit zu garantieren, oder dass das Vorgehen für die Kernmantelinstandhaltung überarbeitet werden soll? 
  • In der HSK-„Forderung PSÜ-5.5-1“, wird verlangt, dass das KKW Mühleberg die Dokumentation im Bereich Alterungsüberwachung erweitert. Außerdem wird eine Beurteilung gefordert, um festzustellen, ob Methoden, Verfahren und Techniken für die Alterungsüberwachung geeignet und aussagefähig sind. Hat die HSK Bedenken in Bezug auf die Methoden, Verfahren und Techniken für die Altersüberwachung?