Klimaverträglichkeitsprüfung (KVP)
Der globale Klimawandel mit seinen vielfältigen Auswirkungen stellt eine der größten umweltpolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts dar. Im Rahmen des Kyoto-Protokolls hat sich Österreich zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen verpflichtet – eine Maßnahme, die jedoch angesichts des fortschreitenden Klimawandels alleine nicht mehr ausreicht. Es ist davon auszugehen, dass der Klimawandel selbst nicht mehr aufgehalten, sondern nur in seinen Auswirkungen abgeschwächt werden kann. Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sind daher erforderlich. |
Vor diesem Hintergrund wurde im Juli 2008 im Ministerrat die verpflichtende Einführung einer Klimaverträglichkeitsprüfung (KVP) von Regelungsvorhaben auf Bundesebene beschlossen. |
Ziel der Klimaverträglichkeitsprüfung (KVP)Das Ziel der KVP ist es, ein Regelungsvorhaben so auszugestalten, dass |
Die KVP bezieht sich sowohl auf Regelungsvorhaben, die unmittelbar auf bestimmte treibhausgas- oder anpassungsrelevante Aktivitäten fokussieren, aber auch auf jene, deren unmittelbare Zielsetzungen außerhalb der Klima- und Umweltpolitik liegen, aber dennoch in ihrem Geltungsbereich klimarelevant sind. |
Ablauf der KVPDie Prüfung der Klimaverträglichkeit läuft in 5 Schritten ab, wobei der tatsächliche Prüfumfang von Regelungsziel und Prüfverlauf abhängt. Als Arbeitsbehelfe stehen „KVP-Leitfaden“ (Anleitung) sowie „KVP-Tabellen“ (Arbeitsunterlage) zur Verfügung. Diese sind auf der entsprechenden Website des Bundeskanzleramts ("Gesetzesfolgenabschätzung") zu finden. |
Das Umweltbundesamt steht den Ressorts bis Ende Oktober 2009 für etwaige Anfragen und Hilfestellungen – methodischer und fachlicher Art – zur Verfügung. Dieses Angebot kann dank Unterstützung seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft von jedem/r zuständigen Sachbearbeiter/in kostenlos in Anspruch genommen werden. |
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