Klimaverträglichkeitsprüfung (KVP)

Der globale Klimawandel mit seinen vielfältigen Auswirkungen stellt eine der größten umweltpolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts dar. Im Rahmen des Kyoto-Protokolls hat sich Österreich zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen verpflichtet – eine Maßnahme, die jedoch angesichts des fortschreitenden Klimawandels alleine nicht mehr ausreicht. Es ist davon auszugehen, dass der Klimawandel selbst nicht mehr aufgehalten, sondern nur in seinen Auswirkungen abgeschwächt werden kann. Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sind daher erforderlich.

Vor diesem Hintergrund wurde im Juli 2008 im Ministerrat die verpflichtende Einführung einer Klimaverträglichkeitsprüfung (KVP) von Regelungsvorhaben auf Bundesebene beschlossen.

Ziel der Klimaverträglichkeitsprüfung (KVP)

Das Ziel der KVP ist es, ein Regelungsvorhaben so auszugestalten, dass

  • der Anstieg der Emission von Treibhausgasen möglichst vermieden bzw. eine bestmögliche Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen erreicht wird.

    und/oder
  • die Verwundbarkeit gegenüber den Folgen der Klimaänderung (z.B. Temperaturanstieg, Extremereignisse, …) möglichst gering gehalten bzw. die Anpassungsfähigkeit gestärkt wird.

Die KVP bezieht sich sowohl auf Regelungsvorhaben, die unmittelbar auf bestimmte treibhausgas- oder anpassungsrelevante Aktivitäten fokussieren, aber auch auf jene, deren unmittelbare Zielsetzungen außerhalb der Klima- und Umweltpolitik liegen, aber dennoch in ihrem Geltungsbereich klimarelevant sind.   

Ablauf der KVP

Die Prüfung der Klimaverträglichkeit läuft in 5 Schritten ab, wobei der tatsächliche Prüfumfang von Regelungsziel und Prüfverlauf abhängt. Als Arbeitsbehelfe stehen „KVP-Leitfaden“ (Anleitung) sowie „KVP-Tabellen“ (Arbeitsunterlage) zur Verfügung. Diese sind auf der entsprechenden Website des Bundeskanzleramts ("Gesetzesfolgenabschätzung") zu finden.