Lärmarme Reifen

Das Reifen-Fahrbahn-Geräusch ist maßgebend

Die wirkungsvollste Maßnahme zur Minderung des Verkehrslärms ist die Minderung des Lärms an der Quelle, d.h. am Kraftfahrzeug. Grundsätzlich sind die Schallquellen des Kraftfahrzeugs der Antrieb (Motor, Auspuff, Getriebe, Ventilator) und das Reifen-Fahrbahn-Geräusch.

 

Durch die Herabsetzung der höchstzulässigen Schallpegel bei der Typenprüfung wurde der Antriebslärm bereits so weit gesenkt, dass er gegenüber dem Reifen-Fahrbahn-Geräusch oft keine Rolle mehr spielt, die Schallemission des Straßenverkehrs also durch das Reifen-Fahrbahn-Geräusch bestimmt wird. Das gilt auch schon für Geschwindigkeiten, die in der Stadt gefahren werden. Allgemein kann die Geschwindigkeit, über der das Reifen-Fahrbahn-Geräusch lauter als das Antriebsgeräusch ist, gemäß der folgenden Tabelle angeben werden.

Geschwindigkeit, ab der das Reifen-Fahrbahn-Geräusch überwiegt

Kraftfahrzeugtypebei Fahrt mit konstanter Geschwindigkeitbei Beschleunigung
Pkw aus den Jahren 1985-199530-35 km/h45-50 km/h
Pkw ab 199615-25 km/h30-45 km/h
Lkw aus den Jahren 1985-199540-50 km/h50-55 km/h
Lkw ab 199630-35 km/h45-50 km/h