Lärmarme Reifen
Das Reifen-Fahrbahn-Geräusch ist maßgebend
Die wirkungsvollste Maßnahme zur Minderung des Verkehrslärms ist die Minderung des Lärms an der Quelle, d.h. am Kraftfahrzeug. Grundsätzlich sind die Schallquellen des Kraftfahrzeugs der Antrieb (Motor, Auspuff, Getriebe, Ventilator) und das Reifen-Fahrbahn-Geräusch.
Durch die Herabsetzung der höchstzulässigen Schallpegel bei der Typenprüfung wurde der Antriebslärm bereits so weit gesenkt, dass er gegenüber dem Reifen-Fahrbahn-Geräusch oft keine Rolle mehr spielt, die Schallemission des Straßenverkehrs also durch das Reifen-Fahrbahn-Geräusch bestimmt wird. Das gilt auch schon für Geschwindigkeiten, die in der Stadt gefahren werden. Allgemein kann die Geschwindigkeit, über der das Reifen-Fahrbahn-Geräusch lauter als das Antriebsgeräusch ist, gemäß der folgenden Tabelle angeben werden.
Geschwindigkeit, ab der das Reifen-Fahrbahn-Geräusch überwiegt
| Kraftfahrzeugtype | bei Fahrt mit konstanter Geschwindigkeit | bei Beschleunigung |
| Pkw aus den Jahren 1985-1995 | 30-35 km/h | 45-50 km/h |
| Pkw ab 1996 | 15-25 km/h | 30-45 km/h |
| Lkw aus den Jahren 1985-1995 | 40-50 km/h | 50-55 km/h |
| Lkw ab 1996 | 30-35 km/h | 45-50 km/h |
Grenzwerte
Grenzwerte für das Abrollgeräusch von Reifen sind in der EU-Richtlinie 92/23/EWG über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern geregelt. Eine Absenkung der Grenzwerte wurde mit der im Juli 2009 erlassenen EU-Verordnung Nr. 661/2009 beschlossen.
Kennzeichnung von lärmarmen Reifen ab 2012
Die auf dem Markt verfügbaren Reifen sind unterschiedlich laut. Mit dem Griff zu einem leisen Reifen kann ein wichtiger Beitrag zu einer leiseren Umwelt geleistet werden.
Vorraussetzung für die Möglichkeit, einen lärmarmen Reifen zu kaufen, ist eine jedoch entsprechende Kennzeichnung. Nach der Richtlinie 92/23/EG über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern war die Angabe der gemessenen Schallemission auf dem Reifen jedoch noch nicht nötig.
Eine entsprechende EU-Verordnung über die Kennzeichnung von Reifen wurde Ende 2009 vom Europäischen Rat und vom Parlament verabschiedet. Die Verordnung sieht ab November 2012 für alle neuen Reifen eine Kennzeichnung der Umwelteigenschaften vor.
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