Kontrollstellen in Österreich
 EU-weit gültiges Logo der Verordnung (EWG) No 2092/91
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Das Zeichen für kontollierte Ware aus Biologischer Landwirtschaft dürfen nur zertifizierte Kontrollstellen vergeben. Diese führen auch die regelmäßigen Kontrollen mindestens einmal pro Jahr in allen landwirtschaftlichen und weiterverarbeitenden Betrieben durch. Zur Kennzeichnung muss die Nummer der Kontrollstelle (vierstellige Angabe, z.B. AT - N - 01 - BIO) oder ihre namentliche Kennzeichnung auf allen Produkten angeführt sein. Zusätzlich sind folgende Bezeichnungen üblich und durch die Eu-Verordnung geschützt:
- aus biologischer Landwirtschaft,
- aus biologischem Anbau oder Landbau,
- aus kontrolliert biologischem Anbau.
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Statt "biologisch" kann auch auch "ökologisch" verwendet werden. Sonstige Bezeichnungen wie "naturnah", "naturrein", "vollwert", "aus kontrolliertem Anbau", "aus Freilandhaltung" oder Ähnliches weisen nicht auf Bioprodukte hin. |
In Österreich gibt es eine Reihe zugelassener Kontrollstellen: » Austria Bio Garantie
» BIKO Tirol Verband Kontrollservice Tirol
» BIOS Biokontrollservice Österreich
» Lacon Privatinstitut für Qualitätssicherung und Zertfizierung ökologisch erzeugter Lebensmittel GmbH
» LVA Lebensmittelversuchsanstalt
» SGS Austria Bio Kontrollstelle
» SLK Salzburger Landwirtschaftliche Kontrolle GesmbH
siehe auch ein Auflistung beim » Lebensministerium |
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