Kontrollstellen in Österreich

EU-weit gültiges Logo der Verordnung No 834/2007 EU-weit gültiges Logo der Verordnung No 834/2007

Das Zeichen für kontollierte Ware aus Biologischer Landwirtschaft dürfen nur zertifizierte Kontrollstellen vergeben.

 

Diese führen auch die regelmäßigen Kontrollen mindestens einmal pro Jahr in allen landwirtschaftlichen und weiterverarbeitenden Betrieben durch. Zur Kennzeichnung muss die Nummer der Kontrollstelle (vierstellige Angabe, z.B. AT - N - 01 - BIO) oder ihre namentliche Kennzeichnung sowie seit 1. Juli 2010 das nebenstehende Logo auf allen Bioprodukten angeführt sein.

 

 

Zusätzlich sind folgende Bezeichnungen üblich und durch die EU-Verordnung geschützt:

  • aus biologischer Landwirtschaft,
  • aus biologischem Anbau oder Landbau,
  • aus kontrolliert biologischem Anbau.

Statt "biologisch" kann auch auch "ökologisch" verwendet werden. Sonstige Bezeichnungen wie "naturnah", "naturrein", "vollwert", "aus kontrolliertem Anbau", "aus Freilandhaltung" oder Ähnliches weisen nicht auf Bioprodukte hin.