Umschalten zum barrierefreien Surfen SucheSitemapImpressumKontaktBehördenUnternehmenWissenschaftenglish Home
Home
UmweltkontrolleUmweltinformationUmweltanalytik   AktuellPressePublikationenÜber uns
Landwirtschaft
Agriwaste
Agrarpolitik
Entw.Ländlicher Raum
umweltprogramme
Umweltindikatoren
Biolandbau
Europa
Österreich
Biolandbau-GVO
Bioverbände
Vergleich
Forschung
Kontrollstellen
Erneuerbare Energie
Dünger
Pflanzenschutz
Lebensräume

Kontrollstellen in Österreich

EK, website
EU-weit gültiges Logo der Verordnung (EWG) No 2092/91

Das Zeichen für kontollierte Ware aus Biologischer Landwirtschaft dürfen nur zertifizierte Kontrollstellen vergeben. Diese führen auch die regelmäßigen Kontrollen mindestens einmal pro Jahr in allen landwirtschaftlichen und weiterverarbeitenden Betrieben durch. Zur Kennzeichnung muss die Nummer der Kontrollstelle (vierstellige Angabe, z.B. AT - N - 01 - BIO) oder ihre namentliche Kennzeichnung  auf allen Produkten angeführt sein. Zusätzlich sind folgende Bezeichnungen üblich und durch die Eu-Verordnung geschützt:

  • aus biologischer Landwirtschaft,
  • aus biologischem Anbau oder Landbau,
  • aus kontrolliert biologischem Anbau.

Statt "biologisch" kann auch auch "ökologisch" verwendet werden. Sonstige Bezeichnungen wie "naturnah", "naturrein", "vollwert", "aus kontrolliertem Anbau", "aus Freilandhaltung" oder Ähnliches weisen nicht auf Bioprodukte hin.

 


Infobox öffnen


News & Presse

Waldökosysteme

Schwermetalleinträge in Wäldern nehmen ab. Die Belastung von Waldökosystemen durch weiträumig tra...
» mehr

Ausstellung Neobiota

Die Ausstellung „Aliens – Pflanzen und Tiere auf Wanderschaft“ im Landesmuseum Niederösterreich a...
» mehr
Ausstellung Neobiota
14.03.2010
REACH: Registrierung
18.03.2010
ON Seminar: Abfall
14.04.2010
REACH-konformes Sicherheitsdatenblatt
15.04.2010