Biolandbau und Einsatz von GVO

Einsatz von GVO (gentechnisch veränderter Organismen)

In Österreich besteht seit 2002 für Saatgut ein Grenzwert von 0% Verunreinigung mit gentechnisch verändertem Saatgut (Saatgut Gentechnik Verordnung, BGBl. II Nr. 478/2001).

Damit wurde ein der technischen Nachweisgrenze entsprechender Grenzwert für Verunreinigungen von Saatgut mit GVO festgesetzt, ab dem eine Kennzeichnung zu erfolgen hat (0,1% in der Nachkontrolle). Dieser gilt einheitlich für konventionelles und biologisches Saatgut. Mit dieser strengen Regelung nimmt Österreich eine EU-weite Vorreiterrolle ein.

 

Gerade für den biologischen Landbau ist der Schutz vor gentechnisch veränderten Verunreinigungen sehr wichtig, da laut der EU-Verordnung 2092/91 gentechnikfrei produziert werden muss.

 

Auf EU-Ebene werden zur Zeit die Rahmenbedingungen für die Koexistenz gentechnisch veränderter, biologischer sowie konventioneller gentechnikfreier Pflanzen diskutiert. Gemäß des Subsidiaritätsprinzips soll die rechtliche und praktische Umsetzung der Koexistenz aber den Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Eine mögliche Maßnahme wäre die Schaffung von gentechnikfreien Zonen. Die Haftungsfragen müssen geklärt werden – die Beweislast soll bei der/dem VerursacherIn liegen. Zudem ist die lückenlose Information der KonsumentInnen sicherzustellen.