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Agrarpolitik

© Umweltbundesamt

Gemeinsame Agrarpolitik der EU

Seit Beginn der Europäischen Gemeinschaft ist die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ein Politikbereich, der überwiegend auf Gemeinschaftsebene entschieden und beeinflusst wird.

GAP-Reform 1992

Die GAP-Reform 1992 bewirkte einschneidende Änderungen im Preis, Interventions- und Marktordnungsgefüge. Neben Marktordnungszahlungen (Direktzahlungen für Getreide, Mais, Ölsaaten, Eiweißpflanzen, Kartoffelstärke, Rindfleisch, Milch und Milchprodukte etc.) wurde erstmals auch die Förderung wichtiger struktur- und umweltbezogener Maßnahmen der Landwirtschaft auf Gemeinschaftsebene vorgesehen.

© Umweltbundesamt
Marktordnungszahlungen für Kulturpflanzen werden reduziert

Agenda 2000

Mit der Agenda 2000 wurde dieser Trend im Jahr 2000 weiter fortgeführt, die bisherigen Marktordnungszahlungen (Produktpreisstützungen) wurden eingeschränkt und im Gegenzug die Direktförderungen für umweltbezogene Leistungen der Landwirtschaft erhöht. Damit wird der Agrarsektor in seiner Multifunktionalität gefördert.

Zwei Säulen der GAP

  • Marktordnung
  • Regional- und Strukturförderung (inkl. umweltbezogene Direktzahlungen), Entwicklung des ländlichen Raumes (Verordnung für die Förderung und Entwicklung des ländlichen Raumes (Verordnung (EG) Nr. 1257/99))

Die Marktordnung nimmt im Rahmen der GAP den Hauptteil der Budgetausgaben – vor allem für Ackerkulturen – in Anspruch. Im Unterschied zu den Marktordnungsausgaben, welche zur Gänze von der Europäischen Union finanziert werden, sind umweltbezogene Maßnahmen immer an eine Kofinanzierung der Mitgliedstaaten geknüpft. In der EU-Verordnung Nr. 1257/99 wurden alle Maßnahmen der Agrarstrukturpolitik (Investitionsförderung, Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, Junglandwirte-Förderung und Förderung der Verarbeitung und Vermarktung) und der flankierenden Maßnahmen der GAP (Umwelt, Vorruhestand und Forst) zusammengeführt.

 

Für Österreich ist im EU-Vergleich die zweite Säule der GAP, die Entwicklung des ländlichen Raumes, von außerordentlich großer Bedeutung. Die zwei Hauptkomponenten gemeinsam, das österreichische Agrarumweltprogramm ÖPUL und die Ausgleichzulage (Bergbauernzulage), schütten fast gleich viel Prämienvolumen aus, wie die Direktzahlungen der Marktordnung. Dies zeigt die besondere Stellung der „ländlichen Entwicklung“ in Österreich

 

In der Verordnung ist weiters eine Evaluierung vorgesehen, welche über die Durchführung und die Wirkungen der kofinanzierten Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums Aufschluss geben muss.

© Umweltbundesamt
Zahlungen an Tierschutzvorschriften geknüpft

Halbzeitbewertung der Agenda 2000

Die Halbzeitbewertung der Agenda 2000 führte 2003 zu einer grundlegenden Reform der gemeinsamen Agrarpolitik, die die Stützungsmechanismen des gemeinschaftlichen Agrarsektors weiter verändern wird, die wichtigsten Punkte sind:

 


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