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Agrarpolitik

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Gemeinsame Agrarpolitik der EUSeit Beginn der Europäischen Gemeinschaft ist die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ein Politikbereich, der überwiegend auf Gemeinschaftsebene entschieden und beeinflusst wird. |
GAP-Reform 1992 Die GAP-Reform 1992 bewirkte einschneidende Änderungen im Preis, Interventions- und Marktordnungsgefüge. Neben Marktordnungszahlungen (Direktzahlungen für Getreide, Mais, Ölsaaten, Eiweißpflanzen, Kartoffelstärke, Rindfleisch, Milch und Milchprodukte etc.) wurde erstmals auch die Förderung wichtiger struktur- und umweltbezogener Maßnahmen der Landwirtschaft auf Gemeinschaftsebene vorgesehen. |
 Marktordnungszahlungen für Kulturpflanzen werden reduziert
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Agenda 2000Mit der Agenda 2000 wurde dieser Trend im Jahr 2000 weiter fortgeführt, die bisherigen Marktordnungszahlungen (Produktpreisstützungen) wurden eingeschränkt und im Gegenzug die Direktförderungen für umweltbezogene Leistungen der Landwirtschaft erhöht. Damit wird der Agrarsektor in seiner Multifunktionalität gefördert. |
Zwei Säulen der GAP
- Marktordnung
- Regional- und Strukturförderung (inkl. umweltbezogene Direktzahlungen), Entwicklung des ländlichen Raumes (Verordnung für die Förderung und Entwicklung des ländlichen Raumes (Verordnung (EG) Nr. 1257/99))
Die Marktordnung nimmt im Rahmen der GAP den Hauptteil der Budgetausgaben – vor allem für Ackerkulturen – in Anspruch. Im Unterschied zu den Marktordnungsausgaben, welche zur Gänze von der Europäischen Union finanziert werden, sind umweltbezogene Maßnahmen immer an eine Kofinanzierung der Mitgliedstaaten geknüpft. In der EU-Verordnung Nr. 1257/99 wurden alle Maßnahmen der Agrarstrukturpolitik (Investitionsförderung, Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, Junglandwirte-Förderung und Förderung der Verarbeitung und Vermarktung) und der flankierenden Maßnahmen der GAP (Umwelt, Vorruhestand und Forst) zusammengeführt.
Für Österreich ist im EU-Vergleich die zweite Säule der GAP, die Entwicklung des ländlichen Raumes, von außerordentlich großer Bedeutung. Die zwei Hauptkomponenten gemeinsam, das österreichische Agrarumweltprogramm ÖPUL und die Ausgleichzulage (Bergbauernzulage), schütten fast gleich viel Prämienvolumen aus, wie die Direktzahlungen der Marktordnung. Dies zeigt die besondere Stellung der „ländlichen Entwicklung“ in Österreich
In der Verordnung ist weiters eine Evaluierung vorgesehen, welche über die Durchführung und die Wirkungen der kofinanzierten Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums Aufschluss geben muss. |
 Zahlungen an Tierschutzvorschriften geknüpft
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Halbzeitbewertung der Agenda 2000Die Halbzeitbewertung der Agenda 2000 führte 2003 zu einer grundlegenden Reform der gemeinsamen Agrarpolitik, die die Stützungsmechanismen des gemeinschaftlichen Agrarsektors weiter verändern wird, die wichtigsten Punkte sind: |
Entkopplung: Es werden produktionsunabhängige einzelbetriebliche Direktzahlungen ausbezahlt; die Produktionsbindung kann in begrenztem Maße beibehalten werden (z.B. bei Ackerkulturen kann 25% des Prämienvolumens gekoppelt bleiben), Bemessungsgrundlage ist die Förderung zwischen 2000-2002. Cross Compliance: Die Verknüpfung dieser Zahlungen an die Einhaltung von Umwelt-, Tierschutz- und Qualitätsvorschriften; darüber hinaus die Verpflichtung, alle Landwirtschaftsflächen des Betriebes in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu erhalten (Mindeststandards). mehr zu » Tierschutz Modulation: Kürzung der Direktzahlung an Großbetriebe und Umschichtung der Mittel zur Förderung der ländlichen Entwicklung. Preissenkungen bei Getreide und Milch: Anpassung der Marktordnungspolitik im Rahmen der GAP, insbesondere wird das Milchquotensystem bis 2015 erhalten bleiben, allerdings mit Preisreduzierung.
Diese Reformen sind in den so genannten „Luxemburger Beschlüssen“ (VO (EG) Nr. 1782/2003) und in den entsprechenden Durchführungsbestimmungen festgelegt (Verordnungen (EG) Nr. 795/2003, (EG) Nr. 796/2003).
» Umsetzung der Reform in Österreich |
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 Schritt in Richtung artgerechte Tierhaltung
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Neues Bundestierschutzgesetz 2005Ein bedeutender Schritt in der österreichischen Agrarpolitik war weiters das in Kraft Treten des Bundestierschutzgesetzes mit 1. Jänner 2005, da davon auch die landwirtschaftliche Nutztierhaltung betroffen ist.
» mehr |
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