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Entwicklung des Ländlichen Raums

© Umweltbundesamt

Entwicklung des ländlichen Raums 2000-2006

Die Umsetzung der Agenda 2000 erfolgte durch die EU-Mitgliedstaaten in Form von länderspezifischen Programmen für die Entwicklung des ländlichen Raums.

Das Österreichische Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2000-2006 wurde auf Basis der EU-Verordnung für die Förderung und Entwicklung des ländlichen Raums (Verordnung (EG) Nr. 1257/99) in Österreich angeboten. Es enthielt folgende Maßnahmen:

  • Agrarumweltmaßnahmen (ÖPUL 2000),
  • Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AZ) ,
  • Förderung und Anpassung und Entwicklung von ländlichen Gebieten (Art. 33, früher 5b),
  • Einzelbetriebliche Investitionsförderung und Niederlassungsprämie für Junglandwirte,
  • Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
  • Forstwirtschaftliche Maßnahmen und
  • Berufsbildung.

Die Gesamtausgaben der öffentlichen Mittel (EU-, Bundes- und Landesmittel) für das Programm Ländliche Entwicklung sind für den Zeitraum 2000 bis 2006 mit insgesamt 7005 Millionen Euro dotiert (BMLFUW, 2005: Evaluierungsbericht 2005). 

Bewertung des Programms für die Entwicklung des ländl. Raums 2000-2006

Die Europäische Kommission (EK) schreibt eine Bewertung vor, die über die Durchführung und Wirkungen des Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raumes Aufschluss geben muss. Der Bericht zur Halbzeitbewertung des österreichischen Programms wurde der EK Ende 2003 vorgelegt, der Bericht zum update der Halbzeitevaluierung im Jahr 2005.

Programm für die Entwicklung des ländl. Raums 2007-2013

Das Programm zur ländlichen Entwicklung 2007-2013 (LE 07-13) ist in vier Schwerpunkte gegliedert:

1. Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft,

 

2. Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt und der Landschaft - Teile davon sind das Agrarumweltprogramm ÖPUL 2007 und die Ausgleichszulage,

 

3. Maßnahmen für die Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft.

 

4. Maßnahmen aus Schwerpunkt 1., 2. oder 3. im Rahmen von LEADER.

 

Das Programm LE 07-13 wurde gemäß EU-Vorgaben im Jahr 2006 einer Ex-ante Evaluierung inklusive einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen.

 

Der finanzielle Umfang der vorhergesehenen Maßnahmen im Programm LE 07-13 ist im Vergleich zum Programm Ländliche Entwicklung 2000-2006 im Dokument "Umfang und Zielvorgaben der Maßnahmen im LE 07-13" dargestellt (BMLFUW, 2006: Ex-ante Evaluierung des Österreichischen Programms für die Ländliche Entwicklung).

Das Programm LE 07-13 ist derzeit bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht.

 


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