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Umweltprogramme

© Richard Schamburek

Die Entwicklung der ÖPUL-Programme

Mit dem EU-Beitritt 1995 wurde den österreichischen Landwirten das erste Umweltprogramm ÖPUL '95 mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2000 angeboten (ÖPUL = Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten Landwirtschaft).

© Umweltbundesamt
Erhaltung wertvoller Kulturlandschaften

Ziele der Umweltprogramme

Mit den Umweltprogrammen ÖPUL soll vor allem eine umweltschonende Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen gefördert werden.

Auf Grund der hohen Teilnahme der österreichischen Bauern an den Umweltprogrammen wurde damit seit 1995 ein zentrales Förderinstrument etabliert, das eine Verquickung von Umweltschutzzielen und Existenzsicherung beinhaltet.

Die Elementarförderung aus dem ÖPUL 1995 wurde im ÖPUL 2000 zur Grundförderung weiterentwickelt, die mit anderen Maßnahmen als Voraussetzung für die Teilnahme am ÖPUL 2000 kombiniert werden musste. Neue Maßnahmen wie die Erhaltung kleinräumiger Strukturen wurden aufgenommen, die Verpflichtungslaufzeit wurde teilweise erweitert (10-jährige Laufzeit möglich).

Insgesamt wurden den Landwirten im ÖPUL 2000 29 Maßnahmen und die Regionalprogramme von Salzburg und Niederösterreich angeboten. Die freie Wahl von Kombinationen an Maßnahmen wurde eingeschränkt, spezielle Maßnahmen für die Reduktion von Belastungen des Wasserhaushaltes sind in das ÖPUL 2000 aufgenommen worden („Projekte für den vorbeugenden Gewässerschutz“).

© Umweltbundesamt  BEWILLIGUNGSPFLICHTIG!!
ÖPUL 2007-2013

ÖPUL 2007

Das Agrarumweltprogramm ÖPUL 2007 ist ein Teil des Programmes Ländliche Entwicklung 2007-2013 , der in Schwerpunkt 2 "Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt und der Landschaft" angesiedelt ist. Die Programmgenehmigung seitens der Europäischen Kommission steht derzeit noch aus.

Im Vergleich zum ÖPUL 2000 stehen für die Leistungsabgeltung für ÖPUL 2007-Maßnahmen um rund 18% weniger Mittel zur Verfügung (524 Mio. Euro jährlich anstelle von 642 Mio. Euro jährlich).

© Richard Schamburek

GVE-Grenze gefallen

Im ÖPUL 2007 wurde die Maßnahme „Grundförderung“ nicht weitergeführt, dadurch fiel auch die Höchstgrenze von max. zwei Großvieheinheiten(GVE)/ha als Teilnahmevoraussetzung.

Auch Betriebe mit höherem Tierbestand können somit teilnehmen. Weiters sind höhere Prämien für höheren Viehbesatz (GVE/ha) im Rahmen der ÖPUL-Maßnahmen „Umweltgerechte Bewirtschaftung“ und „Biologischen Landbau“ vorgesehen. 

Bis zu 210 kg Stickstoff pro Hektar dürfen nun in Form von Wirtschaftsdüngern am Betrieb anfallen. Das sind um 40 kg mehr, als gemäß Nitrataktionsprogramm ausgebracht werden dürfen (max. 170 kg Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern pro Hektar). Dieser Überschuß muss auf betriebsfremden Flächen entsorgt werden, was dem ökologischen Leitbild  geschlossener betrieblicher Nährstoffkreisläufe widerspricht. Auch gemäß EU-Biolandbauverordnung ist die Dungmenge mit bis zu max. 170 kg N/ha limitiert.

Evaluierung der Umweltauswirkungen vorgesehen

Das Teilnahmeverhalten der Landwirte und die Umweltauswirkungen werden im Rahmen der Evaluierung des ÖPUL 2007 untersucht werden.

Neben einer jährlichen laufenden Evaluierung, die erstmals 2008 an die Europäische Kommission übermittelt werden wird, wird eine Halbzeitevaluierung im Jahr 2010 und eine Ex-Post-Evaluierung im Jahr 2015 durchgeführt werden. Evaluiert werden gemäß EU-Vorgaben die Auswirkungen des ÖPUL 2007 auf die Umweltbereiche Boden, Wasser, Biodiversität und Klima.

 


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