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Umweltprogramme

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Die Entwicklung der ÖPUL-ProgrammeMit dem EU-Beitritt 1995 wurde den österreichischen Landwirten das erste Umweltprogramm ÖPUL '95 mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2000 angeboten (ÖPUL = Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten Landwirtschaft). |
Das 2. Umweltprogramm ÖPUL '98 wurde im Herbst 1997 von der EU-Kommission genehmigt, es handelt sich um ein Zwischenschrittprogramm, in welches die Landwirte umsteigen oder auch neu einsteigen konnten und das noch bis Ende 2003 angeboten wurde.
Das 3. Umweltprogramm ÖPUL 2000 wurde als Teil des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes im Sommer 2000 von der EU genehmigt. Der Verpflichtungszeitraum erstreckte sich bis einschließlich 2006, für einzelne Naturschutz-Maßnahmen auch darüber hinaus.
Das 4. Umweltprogramm ÖPUL 2007 wurde als Teil des Österreichischen Programms für die Ländliche Entwicklung 2007-2013 ausgearbeitet, welches derzeit bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht ist (Stand: Februar 2007).
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 Erhaltung wertvoller Kulturlandschaften
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Ziele der UmweltprogrammeMit den Umweltprogrammen ÖPUL soll vor allem eine umweltschonende Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen gefördert werden.
Auf Grund der hohen Teilnahme der österreichischen Bauern an den Umweltprogrammen wurde damit seit 1995 ein zentrales Förderinstrument etabliert, das eine Verquickung von Umweltschutzzielen und Existenzsicherung beinhaltet. |
 Die Maßnahmen des ÖPUL sollen die Landbewirtschaftung umweltgerechter gestalten
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Akzeptanz und Inhalte des ÖPUL 2000Am Agrarumweltprogramm ÖPUL 2000 nahmen 89% der landwirtschafltich genutzten Flächen (2,26 Mio. ha) und 78% aller landwirtschaftlichen Betriebe teil (BMLFUW 2005).
Aufbauend auf den Erfahrungen von ÖPUL '95 und '98 wurde im ÖPUL 2000 eine stärkere gezielte Verschränkung der einzelnen angebotenen Maßnahmen forciert.
» Die Maßnahmen des ÖPUL 2000 im Einzelnen |
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Die Elementarförderung aus dem ÖPUL 1995 wurde im ÖPUL 2000 zur Grundförderung weiterentwickelt, die mit anderen Maßnahmen als Voraussetzung für die Teilnahme am ÖPUL 2000 kombiniert werden musste. Neue Maßnahmen wie die Erhaltung kleinräumiger Strukturen wurden aufgenommen, die Verpflichtungslaufzeit wurde teilweise erweitert (10-jährige Laufzeit möglich).
Insgesamt wurden den Landwirten im ÖPUL 2000 29 Maßnahmen und die Regionalprogramme von Salzburg und Niederösterreich angeboten. Die freie Wahl von Kombinationen an Maßnahmen wurde eingeschränkt, spezielle Maßnahmen für die Reduktion von Belastungen des Wasserhaushaltes sind in das ÖPUL 2000 aufgenommen worden („Projekte für den vorbeugenden Gewässerschutz“). |
EvaluierungsprozessAls Teil des Prgrammes Ländliche Entwicklung unterlag das ÖPUL 2000 einer Pflicht zur Evaluierung. So wie die anderen EU-Mitgliedsstaaten ist auch Österreich verpflichtet, der Europäischen Kommission in bestimmten Zeitabständen Berichte über den Einsatz der Mittel und die Effektivität der Programme vorzulegen.
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 ÖPUL 2007-2013
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ÖPUL 2007Das Agrarumweltprogramm ÖPUL 2007 ist ein Teil des Programmes Ländliche Entwicklung 2007-2013 , der in Schwerpunkt 2 "Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt und der Landschaft" angesiedelt ist. Die Programmgenehmigung seitens der Europäischen Kommission steht derzeit noch aus. |
Im Vergleich zum ÖPUL 2000 stehen für die Leistungsabgeltung für ÖPUL 2007-Maßnahmen um rund 18% weniger Mittel zur Verfügung (524 Mio. Euro jährlich anstelle von 642 Mio. Euro jährlich). |

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GVE-Grenze gefallenIm ÖPUL 2007 wurde die Maßnahme „Grundförderung“ nicht weitergeführt, dadurch fiel auch die Höchstgrenze von max. zwei Großvieheinheiten(GVE)/ha als Teilnahmevoraussetzung. |
Auch Betriebe mit höherem Tierbestand können somit teilnehmen. Weiters sind höhere Prämien für höheren Viehbesatz (GVE/ha) im Rahmen der ÖPUL-Maßnahmen „Umweltgerechte Bewirtschaftung“ und „Biologischen Landbau“ vorgesehen.
Bis zu 210 kg Stickstoff pro Hektar dürfen nun in Form von Wirtschaftsdüngern am Betrieb anfallen. Das sind um 40 kg mehr, als gemäß Nitrataktionsprogramm ausgebracht werden dürfen (max. 170 kg Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern pro Hektar). Dieser Überschuß muss auf betriebsfremden Flächen entsorgt werden, was dem ökologischen Leitbild geschlossener betrieblicher Nährstoffkreisläufe widerspricht. Auch gemäß EU-Biolandbauverordnung ist die Dungmenge mit bis zu max. 170 kg N/ha limitiert. |
Evaluierung der Umweltauswirkungen vorgesehenDas Teilnahmeverhalten der Landwirte und die Umweltauswirkungen werden im Rahmen der Evaluierung des ÖPUL 2007 untersucht werden.
Neben einer jährlichen laufenden Evaluierung, die erstmals 2008 an die Europäische Kommission übermittelt werden wird, wird eine Halbzeitevaluierung im Jahr 2010 und eine Ex-Post-Evaluierung im Jahr 2015 durchgeführt werden. Evaluiert werden gemäß EU-Vorgaben die Auswirkungen des ÖPUL 2007 auf die Umweltbereiche Boden, Wasser, Biodiversität und Klima. |
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