Emissionsinventur
Dem Umweltbundesamt ist laut Umweltkontrollgesetz §6 (2) Z.15 die Erstellung von Emissionsbilanzen zur Erfüllung der internationalen Berichtspflichten übertragen. Im Rahmen der Österreichischen Luftschadstoff-Inventur (OLI) werden die Emissionen nach internationalen Richtlinien erhoben und gemäß internationaler Formate berichtet.
Standardisierte Methodik
Die Methodik, die das Umweltbundesamt bei der Österreichischen Luftschadstoff-Inventur anwendet, entspricht den einschlägigen Richtlinien des IPCC ("IPCC Guidelines") sowie des EMEP/CORINAIR Handbuches der Europäischen Umweltagentur (EEA).
Eine detaillierte Methodikbeschreibung wird jährlich vom Umweltbundesamt in Form zweier Berichte publiziert:
Treibhausgas-Inventur:
Inventur klassischer Luftschadstoffe:






















