Grenz-, Ziel- und Schwellenwerte

Für Luftschadstoffe, die erhebliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf Ökosysteme und die Vegetation haben können, sind Grenz-, Ziel- oder Schwellenwerte im Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) bzw. im Ozongesetz festgelegt. Diese Gesetze basieren auf europäischen Richtlinien zur Luftreinhaltung.

 

Die Schwellenwerte für Ozon dienen zur Information der Bevölkerung, ebenso die Alarmwerte für Schwefeldioxid und Stickstoffdioxid.

 

Für Stickstoffdioxid wurde auch eine Toleranzmarge festgelegt. Um diese darf der Grenzwert überschritten werden, ohne dass eine Statuserhebung oder ein Luftreinhalteprogramm notwendig ist. Die Toleranzmarge nimmt bis zum Jahr 2012 sukzessive ab.

Immissionsgrenzwerte zum Schutz der Gesundheit

Schadstoff Konzentration Mittelungszeit
SO2 120 µg/m³ Tagesmittelwert
SO2 200 µg/m³ Halbstundenmittelwert; bis zu drei Halbstundenmittelwerte pro Tag, jedoch maximal 48 Halbstunden­mittelwerte im Kalenderjahr bis zu 350 µg/m³ gelten nicht als Überschreitung
PM10 50 µg/m³ Tagesmittelwert; pro Kalenderjahr ist die folgende Zahl von Überschreitungen zulässig: bis 2004: 35, von 2005 bis 2009: 30, ab 2010: 25
PM10 40 µg/m³ Jahresmittelwert
CO 10 mg/m³ Gleitender Achtstundenmittelwert
NO2 200 µg/m³ Halbstundenmittelwert
NO2 30 µg/m³ (2009: 40 µg/m³ inkl. Toleranzmarge) Jahresmittelwert; Der Grenzwert ist ab 1.1.2012 einzuhalten, die Toleranzmarge beträgt 30 µg/m³ bei Inkrafttreten dieses Gesetzes (d.h. 2001) und wird am 1.1. jedes Jahres bis 1.1.2005 um 5 µg/m³ verringert. Die Toleranzmarge von 10 µg/m³ gilt gleich bleibend von 1.1.2005 bis 31.12.2009. Die Toleranzmarge von 5 µg/m³ gilt gleich bleibend von 1.1.2010 bis 31.12.2011.
Benzol 5 µg/m³ Jahresmittelwert
Blei 0,5 µg/m³ Jahresmittelwert

Depositionsgrenzwerte zum Schutz der Gesundheit

Luftschadstoff Depositionswerte in mg/(m².d) als Jahresmittelwert
Staubniederschlag 210
Blei im Staubniederschlag 0,100
Cadmium im Staubniederschlag 0,002

Alarmwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit

Schadstoff Konzentration Mittelungszeit
SO2 500 µg/m³ gleitender Dreistundenmittelwert
NO2 400 µg/m³ gleitender Dreistundenmittelwert

Zielwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit

Schadstoff Konzentration Mittelungszeit
PM10 50 µg/m³ Tagesmittelwert; bis zu 7 Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ pro Kalenderjahr gelten nicht als Überschreitung
PM10 20 µg/m³ Jahresmittelwert
NO2 80 µg/m³ Tagesmittelwert

Grenz- und Zielwerte zum Schutz von Ökosystemen und der Vegetation

Schadstoff Konzentration Mittelungszeit Art
NOx 30 µg/m³ Jahresmittelwert Grenzwert
SO2 20 µg/m³ Jahresmittelwert und Wintermittelwert Grenzwert
NO2 80 µg/m³ Tagesmittelwert Zielwert
SO2 50 µg/m³ Tagesmittelwert Zielwert

Zielwerte zur Umsetzung der 4. Luftqualitätstochterrichtlinie

Schadstoff Konzentration Mittelungszeit
Arsen 6 ng/m³ Jahresmittelwert
Cadmium 5 ng/m³ Jahresmittelwert
Nickel 20 ng/m³ Jahresmittelwert
Benzo(a)pyren 1 ng/m³ Jahresmittelwert

Schwellen- und Zielwerte für Ozon

Informations- und Warnwerte
Informationsschwelle 180 µg/m³ Einstundenmittelwert
Alarmschwelle 240 µg/m³ Einstundenmittelwert
Zielwerte
Gesundheitsschutz 120 µg/m³ Höchster Achtstundenmittelwert des Tages, darf an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden, gemittelt über 3 Jahre
Schutz der Vegetation 18.000 µg/m³.h AOT40, Mai–Juli, 08:00–20:00 Uhr (MEZ) gemittelt über 5 Jahre
Langfristige Ziele
Gesundheitsschutz 120 µg/m³ Höchster Achtstundenmittelwert des Kalenderjahres
Schutz der Vegetation 6.000 µg/m³.h AOT40, Mai–Juli, 08:00–20:00 Uhr (MEZ)

Einheiten und Begriffe

AOT40: Accumulated exposure Over Threshold of 40 ppb. Summe der Differenz zwischen Ozonkonzentrationen über 40 ppb als nicht-gleitender Einstundenmittelwert und 40 ppb (sofern die Ozonkonzentration über 40 ppb liegt) über den Zeitraum Mai–Juli unter Verwendung eines täglichen Zeitfensters von 08:00 bis 20:00 Uhr. 1 ppb Ozon entspricht in etwa 2 µg/m³

 

ppb: parts per billion

 

mg/m³: Milligramm pro Kubikmeter

 

µg/m³: Mikrogramm pro Kubikmeter

 

ng/m³: Nanogramm pro Kubikmeter

 

mg/m².d: Milligramm pro Quadratmeter und Tag