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Naturschutz ist Landessache

© Kurt Farasin

Rechtliche Angelegenheiten des Naturschutzes fallen in Österreich laut Bundesverfassung in den Kompetenzbereich der Bundesländer. Daher kommt den Naturschutzfachstellen der Ämter der Landesregierungen besondere Bedeutung zu.

In Österreich hat jedes Bundesland seine eigene Fachstelle für Naturschutz. Die mit dem Schutz von Natur und Landschaft betrauten Abteilungen der Bundesländer sind oberste Naturschutzbehörde. Sie sind bei den Ämtern der jeweiligen Landesregierungen eingerichtet

Die Mitarbeiter der Fachstellen ("Naturschutzabteilungen") erfüllen Aufgaben im Bereich des Naturschutzes. Ihr vielfältiger Aufgabenbereich reicht von der Sachverständigentätigkeit, Schutzgebietsausweisung und -betreuung, Förderungsvergabe bis zur Öffentlichkeitsarbeit.

 

Gemäß den Landesnaturschutzgesetzen sind die Bezirksverwaltungsbehörden Naturschutzbehörde erster Instanz. Ihnen obliegt beispielsweise das naturschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für zahlreiche Eingriffe in Natur und Landschaft.

 


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