Natur- und Landschaftsschutz
Natur- und Landschaftsschutz dient dem Schutz und der Entwicklung der Landschaft einschließlich ihrer Tier- und Pflanzenwelt (biologische Vielfalt) als Lebensgrundlage für den Menschen.
Zur Erreichung dieses Zieles werden Schutzgebiete ausgewiesen, Pflegemaßnahmen durchgeführt, ausgewählte Lebensräume unter Schutz gestellt und Öffentlichkeitsarbeit betrieben.
Die Schutzmaßnahmen beschränken sich nicht nur auf Naturlandschaften oder ausgewählte Bereiche unserer Kulturlandschaft. Ziel ist der ganzheitliche Schutz von Natur und Landschaft durch ihre Pflege, Entwicklung und Nutzung. Die ökologischen, sozialen und ökonomischen Prinzipien der Nachhaltigkeit sollen umgesetzt werden.
Für Natur- und Landschaftsschutz sind in Österreich die Bundesländer verantwortlich. In den Naturschutz- und Nationalparkgesetzen sowie in den Höhlegnesetzen sind die Entwicklung einer vielfältigen Natur und Landschaft als Lebensrgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen als Ziele festgelegt. In den Schutzgebieten sind Eingriffe untersagt oder Nutzungseinschränkungen vorgesehen.
Unverzichtbare Akteurinnen und Akteure im Naturschutz sind aber auch zahlreiche nicht-staatliche Organisationen sowie Privatpersonen.






















